Naja, z.B. die Abfertigungsansprüche. Das würde nur dann stimmen, wenn er noch in der alten, vor 18 Jahre abgeschafften, Abfertigungsregelung ist. Sollte er in den letzten 18 Jahren irgendwann einen gröberen Vertrags oder vielleicht sogar "Firmenwechsel" (Von Austria in die AG, z.b) gemacht haben, dann hat er gegenüber der Austria genau 0 Abfertigungsanspruch, weil das in einen Topf gezahlt wurde, auf den er jetzt zugreifen kann. (Wenn ich nicht ganz falsch lieg) Sollte er noch in der alten Abfertigung sein, dann hat das die Austria zu zahlen, klar.
er hat nur einen Positionswechsel erfahren. Wenn er seit 97 für den Verein tätig ist (und soweit ersichtlich ununterbrochen), hat er Anspruch alt.