Der Knackpunkt an der ganzen Geschichte wurde eh schon erwähnt, das ist die Verhältnismäßigkeit und daher der Punkt, an dem das Opfer zum Täter wird und aus der Position des Unschuldigen, der rechtmäßig einen Angriff abwehrt, sich selbst ins Unrecht setzt, indem er die Notwehr überschreitet. Das wird im Einzelfall jeweils unterschiedlich sein, ggf. werden beide angezeigt, mW.
Bez. Waffe... mW kann zB auch ein ausgebildeter Kampfsportler als bewaffnet gelten.
daemeth hat schon recht, in dem Moment, wo der Angreifer kampfunfähig gemacht ist, ist die Situation beendet. Man kann Jemanden auch mit gelinderen Mitteln daran hindern, wieder aufzustehen, als auf ihn einzutreten.