wenn der Vordermann nicht richtig beleuchtet war, auf dem falschen Fahrstreifen oder keinen Führerschein hatte, oder oder oder. Gibt so viele Möglichkeiten.
Ändert nichts an der Tatsache dass man den Sicherheitsabstand einhalten muss, auf Sicht fahren muss, und die Geschwindigkeit den restlichen Gegebenheiten anpassen muss. "Kein Führerschein" ist also denk ich kein Verschuldensgrund, genauso falscher Fahrstreifen, gibt halt eine Strafe. Beleuchtung könnt ich mir vorstellen. Man muss immer damit rechnen dass zB ein Felsen, ein Baum oder was auch immer auf der Straße liegt, und das unbeleuchtet, und wenn man da hineinfährt hat man was falsch gemacht. Zumindest wars damals so wie ich den Führerschein gemacht hab.