Zitatich weiß wovon ich spreche
Natürlich als Unschuldiger ...
Nochmals:
da müssen strafrechtlich relevante Vorkommnisse vorliegen, wegen "nicht reden wollen" geht kein SV durch., denn aus "Jux und Tollerei" kann mich auch die Behörde nicht/genau einmal vorladen und wenn, dann gibt es einen Brief von meinem Anwalt.