Prinzipiell darf die VAr nur dann einschreiten wenn ein Vergehen klar ersichtlich ist.
Eine leichte Berührung wie beim 2:1 ist einfach zuwenig.ganz anders war die situation damals in Graz als Demaku das 1:0 gemacht hat,da war vorher klar erkenntlich dass davor ein Sturmspieler gefoult wurde.
Genauso ist es mit Handspiel. Erstens muss ein Handspiel klar erkenntlich sein-das war weder beim 1:0 in Linz (martel) der Fall und auch nicht jetzt gegen Ried. Wenn man sich den Ball ansieht,hat er in der flugphase einen irsinnigen Drall und wenn er einen körperteil berührt hätte,wäre die Flugbahn abrupt geändert worden.
In Wahrheit ,hat Fischer auch wenn es glücklich war,trotzdem geschafftdie Hand wegzubekommen.
Und was auch klar sein muss bei einem Handspiel ist die absicht der verbreiterung erkenntlich? Und selbst wenn es ein unabsichtliches Handspiel war,hätte die Var nicht einngegriffen,das nicht Fischer das Tor gemacht hat sondern erst keles