Wechsel zu Verbund-Strom, wer ist zufrieden?

  • hey leute,


    ich hab vor zum verbund zu wechseln. da die beiträge ja schon ziemlich alt sind, möchte ich wissen, obs neuere erfahrungsberichte gibt? immer noch so gut wie vor 4 jahren? was muss ich beim wechsel beachten (gibts eh keine schlupflöcher oder so?).


    außerdem interessiert mich wie das mit "smart metering" funktinoiert. kennt sich da wer aus? bietet das der verbund auch an?


    wäre dankbar für alle möglichen hinweise und tipps!!!!! danke!!!!!!


  • Hallo,
    habe zwar meinen Anbieter nicht gewechselt (mein Tarif passt)
    aber das leidige "Smart-Meter-Thema" habe ich mittels Schreiben (siehe gleich unten stehend)
    an meinen Versorger (hoffentlich nicht nur vorerst) erledigt.
    Habe zwar einen neuen Zähler bekommen aber keinen digitalen bzw. auch keinen "Smart Meter".


    Mein Schreiben:


    An......


    Betreff: Ablehnung von Montage und Inbetriebnahme eines „Smart Meter“ oder Intelligenten Messgerät


    Ich gebe Ihnen als Netzbetreiber meines Haushaltes an oben genannter Adresse bekannt, das ich keine Montage und Inbetriebnahme eines „Intelligenten Messgeräts“ („Smart Meter“), in welcher Bauart und Ausführung auch immer, für den Elektroversorger-Anschluss zu meinem Haushalt wünsche. Ich beabsichtige, mit den Stromessleistungen, des derzeitigen, funktionstüchtigen und geprüften Stromzählers, für die weitere Zukunft mein Auslangen zu finden.


    Als Rechtliche Grundlage meiner Ablehnung gegen die Implementierung eines „Smart Meter“ berufe ich mich auf das Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz § 83 Abs. 1 vom Juli 2013 mit folgender Gesetzestextformulierung:
    "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen".


    Um etwaige Interpretationsdifferenzen im Vorhinein klarzustellen, nehme ich auch weiterhin das Recht des § 84 Abs.5 des Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz in Anspruch, meine Stromverbrauchswerte selbst aus dem Messgerät auslesen zu können.


    Ich gehe weiteres davon aus, dass mir laut Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz §81 Abs. 7 iVm § 84a gleichwertige Stromtarife zur Verfügung stehen, bei welche keine Übermittlung von Viertelstundenmesstakt oder geringfügiger notwendig sind.
    Daher bitte ich Sie um Kenntnisnahme und um schriftliche Rückbestätigung an meine oben genannte Adresse.


    Mit freundlichen Grüßen
    ......


    vielleicht hilft ja (jemand) dieses Schreiben :)

    SOME PEOPLE BELIEVE, FOOTBALL IS A MATTER OF LIFE AND DEATH,
    I'AM VERY DISAPPOINTED WITH THAT ATTIDUDE.
    I CAN ASSURE YOU IT IS MUCH, MUCH MORE IMPORTANT THAN THAT!

  • wie ich in Wien gewohnt habe bin ich gleich beim Einziehen auf Verbund umgestiegen, irgendwo gab es troubles und ich war 2 Wochen ohne Strom - wohne nun seit 7 Jahren wieder in NÖ und bin ebenfalls wieder beim Verbund, soweit zufrieden.

    MW hat mit dem Rücken zur Wand die Wende geschafft, Chapeau!


  • aber das leidige "Smart-Meter-Thema" habe ich mittels Schreiben (siehe gleich unten stehend)
    an meinen Versorger (hoffentlich nicht nur vorerst) erledigt.
    Habe zwar einen neuen Zähler bekommen aber keinen digitalen bzw. auch keinen "Smart Meter".


    warum bist du so wehement gegen die digitale ablese und gegen smart meterig? das vereinfacht doch die ganze stromabrechnung oder? ich muss nix mehr selbst ablesen, wohinschicken und muss auch nicht zu hause sein, wenn der hawara vorbeikommt.
    gehts dir um die datensicherheit? aber heutzutage hat eh schon (fast) jeder meine daten!?!? Wie entscheidet man, wem man sie gibt und wem nicht??


    LG


    ps.: danke für die tipps!!!!!

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