Hat eh 14 monate unbedingt, zumindest so lange sieht er nix. Also quasi draußen und doch drinnen.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grüne
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Hat eh 14 monate unbedingt, zumindest so lange sieht er nix. Also quasi draußen und doch drinnen.
+ noch was anderes dazu.
wird aber sicher ne drittelstrafe ausfassen.
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War doch woanders zu lesen: Anzeige reicht, oder?
Edit: Auf der Wikipedia steht nur die deutsche Regelung, da sich die sehr oft ähneln, kann es gut sein dass das bei uns auch so ist:
Die zugrunde gelegten Vergehen müssen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung standen, nicht zwingend an der Sportstätte selbst stattgefunden haben.
Das heisst für mich, dass, wenn Fußballfans des Vereins A Fußballfans des Vereins B bei der Rückreise von einem Fußballspiel wegen der Tatsache, dass sie Anhänger des Vereins B sind, vermöbeln wollen, sehr wohl in Zusammenhang mit der Sportveranstaltung standen.
dann hätte er es längst, da schon eine verurteilung vorhanden. also kanns ned ganz stimmen.
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dann hätte er es längst, da schon eine verurteilung vorhanden. also kanns ned ganz stimmen.
Die Frage ist, ob die Polizei ein SV beantragt hat. Rapid wird das mit 1000 Prozentiger Sicherheit nicht getan haben.
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Die Frage ist, ob die Polizei ein SV beantragt hat. Rapid wird das mit 1000 Prozentiger Sicherheit nicht getan haben.
grad die polizei wollte doch die grüne szene zerstören....
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grad die polizei wollte doch die grüne szene zerstören....
Hm, stimmt... Tja, keine Ahnung, dann wirds wohl hier anders sein.
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Hat eh 14 monate unbedingt, zumindest so lange sieht er nix. Also quasi draußen und doch drinnen.
an die rechtskundigen: wann muss er das dann antreten? kann man da "wünsche" abgeben bzw wird ein zeitraum festgelegt, auf der stelle muss er ja sicher nicht absitzen die strafe oder?
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Meines Wissens geht er im Sommer bzw. nach der Saison.
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dann hätte er es längst, da schon eine verurteilung vorhanden. also kanns ned ganz stimmen.
die Polizei muss bei der Bundesliga oder ÖFB oder je nachdem wer Veranstalter ist, ein SV beantragen, wenn eine Anzeige im Zusammenhang mit einem Fussballspiel gegen die Person gemacht wird, egal ob man die Straftat begangen hat oder nicht, der ÖFB hebt so ein SV nur auf, wenn man mit der Einstellung des Verfahrens kommt. Kommt man mit der Einstellung dorthin, sinds meistens so human und heben es problemlos auf. Beruft man, ohne dass man eine Einstellung des Verfahrens vorweisen kann, gegen so ein Stadionverbot, verlangt der ÖFB um die 120 Euro dass es eingestellt wird, aber ohne Sicherheit dass es eingestellt wird.
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geht es da nicht um den Anwalt der unnötigen grünen?
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Berufungsverhandlung für 37 Rapid-Fans
http://wien.orf.at/news/stories/2589133/ -
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an die rechtskundigen: wann muss er das dann antreten? kann man da "wünsche" abgeben bzw wird ein zeitraum festgelegt, auf der stelle muss er ja sicher nicht absitzen die strafe oder?
Was ich noch von früher weis kann man die haft ein jahr aufschieben! -
Zitat
Wiener Oberlandesgericht fand "keine ausreichenden Anhaltspunkte" auf "gewaltsames oder tätliches Vorgehen" bei den Randalen im September
Wien - Bemerkenswerte Entwicklungen gibt es bei den Ermittlungen der Justiz nach den Ausschreitungen im Hanappi-Stadion vom 7. September 2013. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat - wie am Mittwoch bekannt wurde - am 31. März die sofortige Enthaftung von Oliver P., dem Ex-Chef der Rapid-"Ultras", angeordnet, da bei diesem "keine ausreichenden Anhaltspunkte" für ein strafbares Verhalten vorliegen.
Fünf Rapid-Fans in U-Haft
Der 32-Jährige war Anfang Februar gemeinsam mit vier weiteren Rapid-Fans in U-Haft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft Wien, die im Zusammenhang mit den Randalen nach einem Match zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg gegen insgesamt 46 Personen wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung ermittelt, ging bei den fünf von einer führenden Beteiligung aus. Während die übrigen mutmaßlichen Rädelsführer nach einiger Zeit gegen gelindere Mittel enthaftet wurden, blieb Oliver P. in U-Haft, durfte diese ab Mitte März aber wenigstens in Form des elektronisch überwachten Hausarrests zu Hause absitzen.
Späte Video-Material-Auswertung
Die zuständige Staatsanwältin schoss sich ein Eigentor, als sie die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts bekämpfte, das Oliver P. die Fußfessel genehmigt hatte. Nun hatte nämlich das OLG die Beweislage zu prüfen, und ein Drei-Richter-Senat unter Vorsitz von Richter Dietmar Krenn machte sich - offensichtlich im Unterschied zu sämtlichen zuvor mit der Sache betrauten Justizvertretern - die Mühe, nicht nur die Standbilder aus den Überwachungskameras zu betrachten, die den Ex-"Ultras"-Chef belasten sollten.
Das OLG sichtete das gesamte Videomaterial und gelangte zum Schluss, die Videosequenzen ließen keine Rückschlüsse "auf ein von der Staatsanwaltschaft angenommenes gewaltsames bzw. tätliches Vorgehen des Beschuldigten" zu. Zwar spreche Oliver P. "mit einer gewissen Bestimmtheit" mit einem Ordner, "ein 'Stoßen' oder ein im Sinn einer Körperverletzung interpretierbares 'Attackieren' findet jedoch nicht statt", heißt es in dem mit 31. März datierten OLG-Beschluss.
Kritik am Erstgericht
Dieser Beschluss kritisiert auch in recht deutlichen Worten das Erstgericht, das die U-Haft - wenn zuletzt auch in Form der Fußfessel - verlängert und Oliver P. ein "Wegstoßen" bzw. "Provozieren" des Ordners unterstellt hatte. Eine Provokation sei noch kein strafrechtlicher Tatbestand, das angebliche Wegstoßen habe nicht einmal der betroffene Ordner selbst behauptet, bemerkt das OLG. Ein Zusammenhang zwischen Oliver P. und einer Verletzung des besagten Ordners, der später von einer Glasflasche getroffen wurde, sei "weder ersichtlich noch behauptet" worden.
"Zu keinem Zeitpunkt des Videoverlaufs entsteht der Eindruck gewaltbereiter Aggressivität des Beschuldigten", hält das OLG fest. Die DVD vermittle vielmehr "den Eindruck der vom Beschuldigten behaupteten deeskalierenden Haltung".
Genugtuung
Die Entscheidung des OLG hat bei Verteidiger Marcus Januschke, der Oliver P. vertritt, Genugtuung ausgelöst. Januschke hatte stets darauf hingewiesen, sein Mandant habe sich in diesem Fall nichts zuschulden kommen lassen, sondern die Situation beruhigen wollen, indem er sich gerade einmal drei Minuten lang in der Menschenmenge aufhielt. Danach habe er sich zurückgezogen.
Wie Januschke am Mittwoch im Gespräch mit der APA betonte, hält sich Oliver P. von der Fan-Szene bewusst fern, seit ihm die Fußfessel abgenommen wurde. Das Derby am vergangenen Wochenende habe Oliver P. daheim vor dem Fernseher verfolgt. (APA, 9.4.2014)Der Arme. Hat ja nur schlichten wollen .
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orf.at
Erste Urteile gegen Rapid-Fans
Gewalttätiger Mob oder neugierige Fans?
Um diese Frage ist es am ersten Tag des Prozesses gegen 29 Rapid-Fans gegangen.
Sie standen in Wien unter anderem wegen Landfriedensbruchs vor Gericht.
Zwei geständige Fans wurden bereits verurteilt.
Hintergrund des Prozesses sind die gewalttätigen Ausschreitungen rund um das Freundschaftsspiel Rapid gegen Nürnberg am 7. September 2013. Den 29 Angeklagten wird vorgeworfen, dafür verantwortlich zu sein.
Heurigenbänke, Glasflaschen und Fäuste flogen. In der Anklageschrift heißt es „offensichtlich aus blankem Hass gegenüber den Einsatzkräften der Polizei bzw. Spaß an der Teilnahme von gewalttätigen Ausschreitungen“. In der Anklage ist auch von einer „einzigartigen und bisher noch nicht da gewesenen Aggressions- und Gewaltbereitschaft der Täter“ die Rede.
Zwei Urteile schon nach vier Stunden
Für zwei der Angeklagten war der Prozess nach rund vier Stunden bereits wieder vorbei.
Die beiden 20 und 32 Jahre alten Männer hatten sich im Gegensatz zu den übrigen 27 Angeklagten in allen Punkten schuldig bekannt.
Sie wurden daher nach ihrer Einvernahme und ohne weiteres Beweisverfahren schuldig gesprochen. Beide fassten jeweils drei Monate bedingte Haft sowie ein österreichweites Stadionverbot für sechs Monate aus.
Letzteres begründete die vorsitzende Richterin damit, eine entsprechende „Abkühlungsphase“ erscheine ihr notwendig. Die beiden waren damit einverstanden, Staatsanwältin Stefanie Schön gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
Für 27 Angeklagte geht Prozess weiterAuf Schautafeln skizzierte Staatsanwältin Stefanie Schön zunächst den Ablauf des Abends, bereichert mit zahlreichen Aufnahmen aus Überwachungskameras und Videos von Polizisten.
Laut Staatsanwaltschaft wurden mindestens zehn Polizisten und sechs Ordner verletzt. Ziel der Angeklagten sei es nur mehr gewesen, Aggressionen auszuleben. die Anklage sprach von einem „gewalttätigen Mob“. Ein Drittel weise einschlägige Vorstrafen auf: „Das Ziel war einfach eine Straßenschlacht mit der Polizei“, so Schön.
Deshalb wird in einem anderen Verfahren auch gegen Nürnberg-Fans ermittelt.
Die Erhebungen dazu sind noch im Gang. Keiner der Angeklagten habe das Stadion verlassen, „obwohl das jederzeit möglich gewesen wäre“, so Schön weiter.
Sie betonte auch, dass Verfahren gegen andere Fans, die sich zufällig am Tatort befunden hatten und denen nichts nachzuweisen war, eingestellt worden sind.
Verteidiger: „Polizei manipulierte Beweise“Darauf bezog sich auch die Verteidigung. „Das kann jedem von uns passieren“, sagte Verteidiger Lukas Kollmann, der zwei Angeklagte vertritt. Seine Mandanten hätten nur ihre Neugierde befriedigt und wären anderen Leuten ins Stadion nachgegangen.
Das sei nicht strafbar.
Die Staatsanwaltschaft kriminalisiere im gegenständlichen Fall „abseits stehende und schauende Leute“.
„Ich bin nur neugierig gewesen und bin deshalb zur Menschenmenge gegangen“, beteuerten auch einige der Angeklagten und bestritten damit, sich bewusst zu einer gewaltbereiten Gruppe zusammengeschlossen zu haben.
Auch in Sachen Körperverletzung haben manche Angeklagte eine andere Ansicht als die Staatsanwältin. Auf die Frage, ob er die 13 Kilogramm schwere Heurigenbank auf einen Polizsten geworfen hat, meint ein junger Mann: „Ich habe die Bank zwar berührt, aber ich wollte sie wegziehen, damit sich niemand verletzt“.
Heftige Kritik an den Ermittlungen übte Verteidiger Manfred Arthofer, der Rechtsvertreter eines Großteils der Angeklagten.
Die Polizei habe Beweismaterial „manipuliert“, indem sie der Justiz zunächst nur einen besonders drastischen Zusammenschnitt von Aufnahmen aus Film- und Fotokameras vorlegte.
Erst aus dem Rohmaterial gehe hervor, dass es zu den gegen die Ordner gerichteten Tätlichkeiten erst gekommen war, nachdem diese einen jungen Rapid-Fan zu Boden geschlagen und getreten hatten.
Landfriedensbruch lange totes Recht
Wie beim Akademikerball-Prozess kommt im Rapid-Prozess der umstrittene Paragraf des Landfriedensbruchs zum Einsatz, der lange Zeit als totes Recht galt. Dabei reicht es, bei Gewalttaten lediglich anwesend zu sein, ohne sich daran zu beteiligen.
Allen 29 Fans auf der Anklagebank wird Landfriedensbruch vorgeworfen, viele von ihnen müssen sich zusätzlich wegen Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.500 Anhänger beider Mannschaften sollen sich an den Gewalttätigkeiten beteiligt haben. 47 Rapid-Fans wurden am Ende ausgeforscht. Einigen, darunter auch dem ehemaligen Chef der Fangruppe „Ultras“, der sogar mehrere Wochen in U-Haft verbrachte, konnte im Zuge der Ermittlungen jedoch kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.
Urteil soll im September fallenGegen 18 Verdächtige wurde daher das Verfahren zuletzt eingestellt. 29 Männer im Alter zwischen 20 und 43 Jahren - großteils Angehörige der Fangruppen „Ultras“ und „Lords“ - müssen nun auf die Anklagebank.
Da der Große Schwurgerichtssaal im Sommer wegen Renovierungsarbeiten gesperrt ist, wird aus Platzgründen in einem Lehrsaal des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) verhandelt.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn sagt, hat dieser Saal einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Es gibt dort eine Klimaanlage.
Die Verhandlung ist für acht Tage anberaumt. Entgegen früheren Ankündigungen hieß es zuletzt, der Prozess solle im September zu Ende gehen.
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Der bei uns ins Kuratorium gepushte Steinhauser sitzt mittlerweile sogar bei einer Pk der Rechtshilfe Rapid am Podium...
http://www.ots.at/presseaussen…laedt-zur-pressekonferenz -
Der bei uns ins Kuratorium gepushte Steinhauser sitzt mittlerweile sogar bei einer Pk der Rechtshilfe Rapid am Podium...
http://www.ots.at/presseaussen…laedt-zur-pressekonferenzVermutlich weil er grundsätzlich gegen den Landfriedensbruch-Paragraphen ist?
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Schätze, als Justizsprecher kann er seine Funktion nicht auf einen Verein beschränken.
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mit anderen worten. der hat eier im sack.
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na bum.......
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