OFFENER BRIEF von den Fangruppen der Osttribüne an alle Austrianer!

  • Ist denn Support einstellen wirklich der letzte Ausweg? Ich denke, dass bezüglich den 2 oben genannten Fällen sicher genug Leute gibt (mich eingeschlossen), die helfen würden, die Anliegen der FCs durchzusetzen, jedoch nicht auf die Unterstützung bei Support verzichten wollen (Ich nenns extra Unterstützung, da keine Trommeln und Vorsänger den Support ja nicht unterbinden, sondern einfach die meiner Meinung schon wichtige Unterstützung wegfällt!!) Ich denke an ...


    ... Petition unterschreiben?!?
    ... gemeinsames Zeichen setzen?!?
    ... FC-Lose, Nord+Süd miteinbeziehn?!?

  • Auch wenn ich das starkmachen der Szene für ust nicht nachvollziehen kann und deswegen die Aktion als ganzes ablehnen muss, habe ich für einen Punkt Verständnis:


    Dass es es keinen Vorsänger geben wird und der Support des Supports mit Trommeln und Fahnen eingestellt wird.


    Wenn der Vorsänger ausgeschlossen wird, so ist es absolut gerechtfertigt, dass die Szene genau die Dinge einstellt die eben nur sie selber beitragen.


    Solange man trotzdem die Mannschaft stark anfeuert, wovon ich jetzt mal ausgehe, ist diese Aktion so ok.

  • (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.


    (2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.



    Aus dem Gesetzestext raus kopiert,


    Bezüglich Vorfall 1, das war keine Notwehr mehr wenn man einen Bus so beschädigt das der Gesamtschaden sich auf 6000 € beläuft.
    Ich verstehe das man sich innerhalb der Szene das nicht gefallen lassen kann, und deshalb diese Aktion gesetzt hat, und oder Aufgrund des Adrenalin das da in einen Produziert wird.


    Somit sehe ich im Fall 1, hart aber korrekt Gehandelt......


    PS
    Stell dir vor es Protest und keiner macht mit ;)

  • roman
    Stadionverbot ist zu verhängen, wenn durch das verhalten einer person die durchführung und ordnung eines fußballspiels gestört wird (lt bl-richtlinien)


    Das war bei vorfall 1 keineswegs der fall, weil lange vor beginn der veranstaltung. Deshalb ist das sv nicht hart, und schon gar nicht korrekt, sondern schlicht nicht rechtens!

  • roman
    Stadionverbot ist zu verhängen, wenn durch das verhalten einer person die durchführung und ordnung eines fußballspiels gestört wird (lt bl-richtlinien)


    Das war bei vorfall 1 keineswegs der fall, weil lange vor beginn der veranstaltung. Deshalb ist das sv nicht hart, und schon gar nicht korrekt, sondern schlicht nicht rechtens!


    Ah oke Danke ;)
    Dachte das Hängt mit Verurteilungen zusammen,..
    wenn das so ist hast natürlich Recht ;)

    • Offizieller Beitrag

    roman
    Stadionverbot ist zu verhängen, wenn durch das verhalten einer person die durchführung und ordnung eines fußballspiels gestört wird (lt bl-richtlinien)


    Das war bei vorfall 1 keineswegs der fall, weil lange vor beginn der veranstaltung. Deshalb ist das sv nicht hart, und schon gar nicht korrekt, sondern schlicht nicht rechtens!


    Nicht falsch verstehen, ich will Stadionverbote auf keinen Fall verteidigen, nur eines klarstellen: was Du schreibst ist leider nicht richtig. Gefunden im Netz (denk es wird so stimmen):


    Zitat

    Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder ausserhalb der Fußballstadien/-plätze im Zusammenhang mit einem Fußballspiel die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Stadionverbot ausgesprochen werden. Das Betretungsverbot kann auf ein Stadion beschränkt oder mit bundesweiter Wirksamkeit ausgesprochen werden (Anlage: Durchführungsrichtlinien Stadionverbot).

  • Nicht falsch verstehen, ich will Stadionverbote auf keinen Fall verteidigen, nur eines klarstellen: was Du schreibst ist leider nicht richtig. Gefunden im Netz (denk es wird so stimmen):


    Ich habs ja eigentlich nur anders formuliert.


    Aber hier steht auch "im zusammenhang mit einem fußballspiel" und das ist hier meiner ansicht nach nicht der fall, nur weils beim stadion passiert ist.

  • Eines muss anscheinend klargestellt werden:


    Kein organisierter support heißt nicht dass es gar keinen support gibt!
    Es steht jedem frei die mannschaft zu unterstützen, auch mitglieder der fc werden das tun. Es gibt bloß keinen vorsänger, keine fahnen, keine trommeln.


    Damit sollte man leben können.


    Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es schon mal so war. Da war es dann aber eher so, dass die Fans, die den Aufruf nicht unterstützt haben, die Stimmung gemacht haben. Die Fans jener Fanclubs haben damals demonstrativ geschwiegen (Mattersburg Heim?).


    Jetzt, bei einem Auswärtsderby, wo es darum geht den Schwung vom genialen Herbst ins Frühjahr mitzunehmen, sowas zu machen ist für mich nicht nachvollziehbar. Wer nicht singen will, soll sich keine Auswärtskarten kaufen und denjenigen, die singen wollen, die Karten nicht "weg kaufen". Noch dazu mit dem unangenehmen Beigeschmack gegen die - m.E. längst überfällige - Aktionen gegen USt zu protestieren.


    Weiß jemand eigentlich WIRKLICH warum es das SV für "Manni" gibt? Und wer's beantragt hat? Gerüchteweise war's ja nicht die Austria, sondern die Polizei ..

  • Eine ANZEIGE reicht schon??? Na servas... Hallo Rechtsstaat...


    "SICHERHEITSRICHTLINIEN FÜR DIE BEWERBE DER ÖSTERREICHISCHEN FUSSBALL-BUNDESLIGA"
    (http://www.bundesliga.at/asset…srichtlinien_20122013.pdf)


    Seite 13
    Bundesweite Stadionverbote werden auf Antrag eines Klubs oder von Amts wegen
    vom Senat 3 ausgesprochen und betragen mindestens sechs Monate bis zehn Jahre.
    Nachstehend angeführte Tatbestände sind eine demonstrative Aufzählung, wodurch
    der Anspruch auf Vollständigkeit nicht gegeben ist:
    - Anzeige wegen .. (versch. Aufzählungen)

    • Offizieller Beitrag


    Was willst mir damit sagen? Ich hab den Link eh gelesen, und da steht, dass eine Anzeige reicht. Anzeigen kann jeder jeden, damit ist auch ein bundesweiter SV ohne Verurteilung möglich. Das find ich heftig...


  • wäre spannend was die bundesliga im falle einer gerichtlichen anfechtung macht....schließlich sieht das alles nicht sehr koscher aus.

  • Leute, ihr braucht wirklich einen PR Berater, wenn ihr irgendwann einmal die normalen Fans auf eure Seite ziehen wollt.
    Der Text ist viel zu lange - und nach zweimaligem Lesen bin ich immer noch nicht sicher wofür oder wogegen die unterzeichnenden Fanclubs eigentlich sind:



    Hier mal die Möglichkeiten:



    1. Die Entscheidung des Vereins zur Ust (wobei die Sippenhaftung schon offenbar in der ersten Aussendung des Vereins ausgeschlossen war - wenn man das offizielle Statement des Vereins selbst gelesen hat)
    2. Das Verbot von ACAB - Fetzen
    3, Die Stadionverbote allgemein
    4. Das Stadionverbot gegen Mani
    5. Alle Punkte oben



    Je nachdem was gemeint war sind die Mehrheiten pro/Contra im Stadion sehr, sehr unterschiedlich.
    So fragt sich z.B. jeder, den ich kenne - wo die Exekutive bei den beiden geschilderten Vorgängen war. Das Verständnis, warum man dann noch zwangsläufig den Bus zerlegen muss ist dann schon wieder gespalten.



    Jedenfalls empfehle ich den FCs die unterschrieben haben dringend, die doch sehr unterschiedlichen Themen auseinander zu halten, dann klappt es auch mit der Unterstützung der FC-losen.

  • Was willst mir damit sagen? Ich hab den Link eh gelesen, und da steht, dass eine Anzeige reicht. Anzeigen kann jeder jeden, damit ist auch ein bundesweiter SV ohne Verurteilung möglich. Das find ich heftig...




    Na dann lies doch mal ein kleines Stück weiter:
    Unter Punkt 6 steht dann auch: "Das Stadionverbot ist aufzuheben, wenn der Betroffene nachweist, dass das dem Stadionverbot zu Grunde liegende Ermittlungsverfahren aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen rechtskräftig eingestellt worden ist oder er rechtskräftig freigesprochen wurde."


    Kurz gesagt - Nein Verdacht / Anzeige reicht nicht - sondern bestenfalls kurz, bis die Anzeige abgewickelt ist. Und das ist schon fix die Aufhebung des SV.


    Punkt 5 - Protest steht sowieso jedem - noch dazu ohne Gebühren - offen, selbst wenn die Anzeige in einem Schuldspruch endet.
    (5) Protest
    Gegen ein bundesweites Stadionverbot steht dem Betroffenen das Rechtsmittel des Protestes an das Protestkomitee zu, welches verbandsintern rechtskräftig entscheidet. Eine Protestgebühr ist nicht zu entrichten.


    Also von Willkür ist da weit und breit keine Spur - da sind eher etliche Hintertüren zur Aufhebung eingebaut...


  • Keine willkür, aber eines rechtstaats nicht würdig. Normal gilt man als unschuldig, bis die schuld erwiesen ist - bei einem sv wird man verurteilt, bevor meine verfehlung nachgewiesen wurde. Was bringt mir da dann der protest und die aufhebung, wenn ich im schlimmsten fall ein derby, ein spitzenspiel gegen salzburg oder gar eine meisterfeier oder ein cupfinale verpass? So ein verfahren kann sich über jahre ziehen, bis es zu einer verhandlung kommt kann man schon mal einiges verpassen.


    Nein, das system stadionverbot ist rechtlich einfach nicht fair, solange der verdacht nur ausreicht

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