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Fußballfan bei Kartenkauf nicht benachteiligt
Ein Wiener Fußballfan ist wegen der unterschiedlichen Kartenpreise für Männer und Frauen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegangen. Das Urteil: Der Fan wurde nicht diskriminiert.
Der Fußballfan klagte, weil die Karten für Frauen bei zwei Länderspielen billiger waren. Schadenersatzklage wegen 20 Euro Differenz
Für den Besuch von zwei Freundschaftsspielen des österreichischen Fußball-Nationalteams hatte der Mann 18 bzw. 28 Euro bezahlt. Die Karten für Frauen kosteten elf bzw. 15 Euro.
Der Herausgeber eines Wiener Online-Magazins forderte daraufhin 20 Euro Schadenersatz. Er fühlte sich "sexuell diskriminiert". Österreich habe die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie zu spät umgesetzt.
Kein Beweis für anderen Preis erbracht
Der VfGH gestand dem Fan zwar zu, dass die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU von Österreich verspätet umgesetzt worden ist.
Allerdings habe der Kläger nicht nachgewiesen, dass er bei rechtzeitiger Umsetzung einen anderen Preis hätte zahlen müssen, heißt es im Urteil.
Es sei außerdem unklar, ob eine unterschiedliche Preisgestaltung bei Fußball-Länderspielen angesichts der in der Richtlinie selbst genannten Rechtfertigungsgründe "überhaupt diskriminierend" wäre.
Das untersuchte der VfGH allerdings nicht mehr.