Sicherheitspolizeigesetz

    • Offizieller Beitrag

    Aus gegebenem Anlass versuche ich hier einmal, einen Link zu einer Abfrage betr. Auszug aus dem SPG reinzustellen (besonders interessant § 49, der sich explizit auf Sportveranstaltungen bezieht).


    http://www.ris2.bka.gv.at/Doku…809&ShowPrintPreview=True


    Bei mir funzt der Link, könnte aber auch am Cache liegen. Vielleicht schafft es wer, daraus ein pdf zu machen...?


    v.p.s.
    _pantera_

  • Auweh, hab's befürchtet... Danke für den richtigen Link.


    Könntest das beim Pyrotechnikgesetz ev. auch geradeziehen? :)
    Idealerweise kriegen wir das irgendwann in ein hochladbares Dokument rein, Word mag er nicht und HTML-Seiten"bilder" auch nicht.


    LvG,
    _pantera_


    Kein Problem. Beim Pyro-Gesetz passt es eh, selber Link-Aufbau wie hier bei meinem. Also sollte es bei allen funktionieren schätze ich mal.

  • Wenn ich mir das so durchlese, könnte ich ein paar Seiten ausführen, was an Übertretungen
    der Bullen vorgefallen ist!!!
    Aber Fakt ist: Sie sitzten am längeren Ast!!! :grml:

    Nun heraus Amateure, auf das Feld zum Kampf und Sieg
    und erst habt ihr ihn erfochten, dann der Lorbeeren euch
    erblüht.
    Kommt heraus ihr wackren Elf, führt das Banner
    der Violetten stets zum Sieg

  • Durch die SPG Novelle im Dezember wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet.....


    Ich werd morgen mal eine parlamentarische Anfrage an Platter/BMI reinposten,damit man eine Vorstellung der Dimension bekommt.....

  • Durch die SPG Novelle im Dezember wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet.....


    Ich werd morgen mal eine parlamentarische Anfrage an Platter/BMI reinposten,damit man eine Vorstellung der Dimension bekommt.....


    Würd ich eher an die Fekter richten. So hast wenigstens den richtigen Innenminister.

  • du verstehst was falsch, er postet die damalige anfrage hier herein, damit sich die veilchen, die sich nicht für politik interessieren, einmal wissen was für ausmaße das für uns fußballfans hat....

  • Am 6. Dezember 2007 brachten die Abgeordneten Parnigoni und Kössl während der laufenden Plenarsitzung einen Abänderungsantrag zum Sicherheitspolizeigesetz ein. Um Mitternacht wurde der Antrag mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen.


    Der neue § 53 Abs. 3a des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) lautet nun:


    „(3a) Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste (§ 92 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003, BGBl. I Nr. 70) und sonstigen Diensteanbietern (§ 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz - ECG, BGBl. I Nr. 152/2001) Auskunft zu verlangen über


    Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses,

    Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie


    Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war,


    wenn bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen und sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben benötigen. Die Bezeichnung eines Anschlusses nach Z 1 kann für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder die Abwehr gefährlicher Angriffe auch durch Bezugnahme auf ein von diesem Anschluss geführtes Gespräch durch Bezeichnung eines möglichst genauen Zeitraumes und der passiven Teilnehmernummer erfolgen. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, die Auskunft unverzüglich und kostenlos zu erteilen."




    DER GENERALVERDACHT GEGEN ALLE ÖSTERREICHER IN ZAHLEN - DIE FAKTEN AUS DER ANFRAGEBEANTWORTUNG:


    "Im Zeitraum 01.01.2008 - 30.04.2008 wurden 3.863 (!!!!) Auskunftsverlangen gemäß §3 Abs. 53a SPG durchgeführt."(Anm: Name, Anschrift, Teilnehmernummer eines Anschlusses)
    "Im Zeitraum 01.01.2008 - 30.04.2008 wurden 258 Auskunftsverlangen gemäß § 53 Abs. 3b SPG durchgeführt."


    D.h. durchschnittlich wurden in den ersten vier Monaten des Jahres am Tag 32(!) InternetuserInnen ausgeforscht. Bei durchschnittlich zwei Handynutzern pro Tag wurde ihr Standort abgefragt.





    Was darf die Polizei jetzt ohne Richter?


    „Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, sind die Sicherheitsbehörden zur Hilfeleistung oder Abwehr dieser Gefahr berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) der von dem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung zu verlangen sowie technische Mittel zu ihrer Lokalisierung zum Einsatz zu bringen“.




    Warum bevorzugt das Innenministerium IMSI-Catcher?
    Der normale Weg zur Überwachung von Gesprächen und zur Bekanntgabe von Verbindungsdaten führte über Richter und Provider. Etwa vierzig Prozent der polizeilichen Anträge werden bereits von den Richtern abgelehnt. Weitere zwölf Prozent der richterlich genehmigten Überwachungen scheitern an den Providern, die sich weigern, gesetzlich ungenügende Anforderungen zu erfüllen.


    Das ist der heikle Punkt. Innenminister Platter wußte dies alles. Er wußte, dass IMSI-Catcher zur Ortung von Vermissten und Verschütteten ungeeignet sind. Er wußte aber auch, was IMSI-Catcher können. Wer einen IMSI-Catcher hat, braucht keinen Provider und jetzt, zum ersten Mal, auch keinen Richter. Jetzt kann das Innenministerium direkt auf Nummern und Gespräche zugreifen.


    Die Betroffenen werden – im Gegensatz zur klassischen Telefonüberwachung - auch im Nachhinein nicht verständigt. Damit ist jede Kontrolle von außen ausgeschaltet.


    Noch eine kurze Anmerkuing zum ISMI- Catcher:
    Denn mit diesem Gerät sind auch die Erstellung von Bewegungsprofilen, sowie das Mithören und Mitspeichern von Handy-Telefonaten möglich. Der Betroffene merkt nichts davon. Im schlimmsten Fall kann aber der Einsatz von IMSI Catchern zu einem Ausfall des gesamten Mobilfunknetzes im Umkreis des Überwachten führen. Notrufe sind dann nicht mehr möglich. Das Abhören erfordert nur das Umlegen eines Schalters. Das Missbrauchspotential ist also gegenüber dem allgemeinen Interesse der Gefahrenabwehr unverhältnismäßig hoch.

  • Auweh, hab's befürchtet... Danke für den richtigen Link.


    Könntest das beim Pyrotechnikgesetz ev. auch geradeziehen? :)
    Idealerweise kriegen wir das irgendwann in ein hochladbares Dokument rein, Word mag er nicht und HTML-Seiten"bilder" auch nicht.


    LvG,
    _pantera_


    Na bitte wer sich 86 Seiten reinpfeiffen will here it comes! austriafans.at/index.php?attachment/870/


    Viola per sempre
    Webmaster vom AWAK1970

  • für alle denen es zuviel ist 86seiten zu lesen denen werde ich die für fussballfans wichtigen passagen inkl. verweise online stellen.


    hierfür muss ich mir aber auch noch einzelheiten des grund- und freiheitsrechtes besorgen, soferne die online möglich ist. sollte mir jemand tips oder links zukommen lassen wäre ich dankbar, so würde ich mir am abend nach der arbeit etwas zeit ersparen.


    mvg


    p.s: um jegliche disskussion vorzubeugen, ich stelle nicht nur die rechte des fans online, sondern auch die befugnisse der sicherheitsorgane.

  • Lesenwert, ist das Ganze in jedenfalls, nur wirds in der Situtation etwaiger Probleme mit den Cops nix bringen, da wirst schon einen Anwalt dabei haben müssen, denn nur dann bremsen sich die Herrschaften ein und handeln wirklich nach dem Gesetzen dieses Landes.


    Sich danach gegen das "System" zur Wehr zu setzen, ist halt nicht jeder Manns Sache, weil normal sehr langwierig und meist ohne Ergebnis.


    Evtl. werd ich bei der einen oder anderen Auswärtspartie in Zukunft filmen um im Fall des Falles auch entsprechendes Material zu haben das für uns Fans spricht, nur damit wird man punkten können und kurzfristig was erreichen.



    "Ich verliebte mich in den Fußball, wie ich mich später in Frauen verlieben sollte: plötzlich, unerklärlich, unkritisch und ohne einen Gedanken an den Schmerz und die Zerrissenheit zu verschwenden, die damit verbunden sein würde." - Nick Hornby - FEVERPITCH



  • so, wie angekündigt hier die für uns wichtigen passagen ---> Sicherheitspolizeigesetz


    @pantera
    danke für den link, du hast leider recht, denn unter diesem link auch nur auszugsweise etwas vom grund- und freiheitsrecht zu erfahren ist unmöglich


    Felly
    den gedanken mit der videocamera hatte ich auch schon.
    mvg

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