FIFA: Mutu muss Chelsea 17 Mio. Euro zahlen

  • was is strafbar? der konsum sicher nicht...der besitz ja.


    Vorallem der Handel ist strafbar; der Besitz in geringen Mengen zum Eigenbedarf auch nicht.


    Da Kokain aber auf der Dopingliste steht, ist auch sicher der Konsum (für Profisportler) strafbar.


    Ich finde die Entscheidung für ok. Man soll Kickern ruhig die Grenzen aufzeigen; und weh tuts ihnen sowieso nur, wenn es sie finanziell trifft.

    A. G. A. B. - All greens are bastards


    "...da brauchst nur mit einem grünen Fetzen wacheln und schon fangen die Hirntoten zu singen an..."


  • handel und besitz!


    Frage: wie kann ich es konsumieren OHNE damit zu handeln und es zu besitzen?

    in österreich ist aber der konsum für normalsterbliche nicht verboten...wie die rechtslage in england ist weiß ich jetzt nicht

  • du weichst meiner frage trotzdem aus:


    Frage: wie kann ich es konsumieren OHNE damit zu handeln und es zu besitzen?


    Und für Sportler ist auch in Österreicher der Konsum verboten! Und nicht nur für Profis!

  • du weichst meiner frage trotzdem aus:


    Frage: wie kann ich es konsumieren OHNE damit zu handeln und es zu besitzen?


    Und für Sportler ist auch in Österreicher der Konsum verboten! Und nicht nur für Profis!

    mich interessieren grad im moment nicht die sportler, es is auf der dopingliste also eh für die tabu


    für normale, klar besitzt man es kurz, aber es ist ja wichtig wann man damit erwischt wird und wenns dann in einem ist, kanns scheiß egal sein

  • du weichst meiner frage trotzdem aus:


    Frage: wie kann ich es konsumieren OHNE damit zu handeln und es zu besitzen?


    Und für Sportler ist auch in Österreicher der Konsum verboten! Und nicht nur für Profis!


    wennst drauf eingeladen wirst, hast du es nie besessen.

  • Ihr seid alle im Irrtun:
    die Konsumation/Besitz (vor der Konsumation besitze ich die Droge ja, auch wenn sie mir geschenkt wird!...) von Drogen ist laut Gesetz verboten (es gibt Ausnahmen, zB medezinische Gründe), es wird nur vom Gericht 2 Jahre lang nicht verfolgt/abgehandelt, wenn eindeutig feststeht, daß der Überführte nur geringe Mengen dabei hatte (der berühmtberüchtigte Eigenverbrauch) UND Maßnahmen gesetzt wurden, das der Konsument nicht weiterhin Drogen nimmt, zB die "Pinkelkontrolle".


    Lest selbst:



    Kurzform:
    (Konsumation) Besitz von Drogen ist nachwievor ein Strafbestand und Anzeigepflichtig.


    Und meines Wissens nach ist man in England (noch) strenger als in Österreich.

    I'm a rocker! I'm a roller! Right out of controller!
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