Strafzettel !

  • Habe gestern bei der Aspernstrasse (U2) in einer Seitengasse (falsch) geparkt. Heute Mittag dann der Strafzettel. Bei diesem ist aber nicht wie normal ein Erlagschein dabei, womit das ganze dann wieder erledigt wäre, sondern eine Anzeigeverständigung der Landespolizeidirektion Wien. Auch kein Strafbetrag steht dabei.


    Womit genau muss ich da jetzt rechnen? Ernsthaft mit einer Anzeige und somit einer Vorstrafe, wegen Falschparken?! Ist das wem von euch schon passiert, und wenn ja, mit welchen Geldbeträgen hattet ihr dann zu tun? Hoffe, ihr könnt mir da ein bisschen weiterhelfen.


    Noch einen schönen Sonntag..

  • vorweg mal http://www.gidf.de ;)


    Ok du hast falsch geparkt, nicht mehr und nicht weniger, bekommst eine Anonymverfügung bzw. in weiterer Folge eine Strafverfügung (dagegen gäbe es ein Rechtsmittel) und hast eine Verwaltungsstrafe zu zahlen.. uuuh :)


    Du verwechselst glaub ich Gerichtlich Strafbare Handlugen mit Verwaltungsübertretungen! Körperverletzung, Sachbeschädigung etc. können Vorstrafen zur Folge haben, das sind Ger. Strafb Handlungen, eine Verwaltungsübertretung wie Tel am Steuer, Anstandsverletzung od falsch Parken hat lediglich eine Geldstrafe als Konsquenz.. passiert 1.000 mal am Tag in Wien und hat in der Regel ca 42-74 € als Konsequenz..


    keep cool ;) aber beim zweiten Mal folgt dann Alcatraz ;)))

  • [quote='M@nny','https://www.austriafans.at/forum/index.php?thread/&postID=174579#post174579'] passiert 1.000 mal am Tag in Wien und hat in der Regel ca 42-74 € als Konsequenz..


    QUOTE]


    Ja, ich weiß nicht wie ihr euch das vorstellts..... Die Stadt Wien braucht Geld, wie sollte sonst das Westwindstadion zum 3. mal in 11 Jahren mit Steuergeldern "renoviert" werden....

    "Man sieht seinen Wert auf dem Platz und nicht beim surfen im Internet!"

  • Ja, mich hat halt einfach irritiert, dass nicht gleich ein Erlagschein begelegt wurde, so wie ich es kenne. Damit würde man sich auch das eine oder andere Telefonat ersparen, oder bekommt man den Erlagschein in dem Fall von alleine nach Hause geschickt?


    PS: Danke. :)

    • Offizieller Beitrag

    Anonymverfügung kriegt man zugestellt und kann man einfach einzahlen. Dagegen gibt es kein Rechtsmittel.


    Will man darüber streiten, was die Geschichte auch verteuern kann, zahlt man nicht ein, dann wird ein Verfahren eingeleitet mit Lenkererhebung und Strafbescheid, gegen den gibt's dann die Möglichkeit der Berufung.


    Jetzt ohne Nachschauen aus der Erinnerung.


    @"Preis"... habe vor zwei Jahren 9 Minuten (lt Anzeige) in einer Ladezone abgestellt, die zu einer Baustelle gehörte, auf der ich einen Termin hatte. Die Arbeiter haben mir später erzählt, da gibt's einen von Langeweile o.ä. geplagten Anrainer, der regelmäßig anzeigt, sobald sich wer hinstellt (leider haben's mir das nicht früher gesagt). Hat einen schlanken 70er gekostet, was mich sehr geärgert hat, weil die Baufirma mir einen Schaden zugefügt hatte, der nie ersetzt wurde, weil sie keine Versicherungsmeldung gemacht hatten, und dann gingen's pleite... hab die Strafe dann einfach gezahlt, um mich nicht noch mehr damit herum zu ärgern.

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