Jens Pascal (†9) - BVB Fan - letzter Wunsch...

  • ulli, du irrst im bezug auf die scharia. die wird bei vermögenssachen sehr wohl angewandt (vor allem der bereich erbrecht) ist aber eher eine ausnahme^^

  • Ich finde es ja nett das hier über den Fischerverein den ein gewisser Jesus vor ca. 2000 Jahren gegründet hat philosophiert wird und so lange es im Rahmen bleibt ok - aber für mich gilt das ganze wie bei der Politik hat im Stadion nichts zu suchen.
    Ok das hier war eine Ausnahme da sich die Religion Fussball mit diesem Fischerverein überschnitten hat aber sonst...


    Kirchler hatte Religion sehr wohl ins Stadion gebracht... ;)
    Aber du hast recht, Religionsdiskussion hat hier nichts verloren. Nur eine Anmerkung zu deinen Zeilen. Jesus hat keine Religion gegründet. Auch wenn seine Existenz nicht unumstritten war, so war der Galiläer nur einer der vielen Rabbiner, die als "Propheten" durchs Land zogen. Das Christentum wurde für die Heidenchristen durch Paulus gegründet. Seine - zum erheblichen Teil gefälschten - Briefe waren die ersten Hinweise. Nur kam im gesamten "Corpus Paulinum" Jesus 15 Mal vor, Christus jedoch 378 Mal, da er einen "Erlöser" und daher einen Christus für seine Thesen brauchte. Paulus lebte in Tarsos, wo der Mithraskult seinen Sitz hatte und daher wurden aus diesem Dinge wie Taufe, Firmung, sieben Sakramente, Hostien mit Kreuzzeichen, tägliche Messe mit Brot und Wasser usw. übernommen. Der Geburtstag Mithras wurde am 25. Dezember gefeiert, am 6. Jänner das Dionysosfest begangen. Vom Stadtgott Sandan wurde jedes Jahr in Tarsos dessen Tod und Auferstehung gefeiert. Usw. usf....
    So, jetzt ist Schluss. War nur ein kleiner Rekurs, vielleicht gibt es auch hier Leute, die das interessiert....

    • Offizieller Beitrag

    ulli, du irrst im bezug auf die scharia. die wird bei vermögenssachen sehr wohl angewandt (vor allem der bereich erbrecht) ist aber eher eine ausnahme^^


    Zeig mir bitte einen Fall, wo ein österreichischer Richter die Scharia als Rechtsgrundlage herangezogen hat... wenn die Familie sich aufgrund interner Absprachen intern einigt, das Ergebnis dem geltenden Recht nicht widerspricht und der Nachlass so abgewickelt wird, ist das noch keine staatliche Anwendung... bei uns gilt ausschließlich gesatztes Recht


    Nicht provokant gemeint, interessiert mich wirklich :)

  • bitte ulli, es gibt einige fälle, wo unser rechtssystem mit der lage eines verstorbenen moslems der mehrere frauen hatte, überfordert ist. das sind ausnahmen, aber die gibts.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage kann höchstens sein, ob die Zweit- oder Drittehen gültig sind, wenn sie unter Drittlandsangehörigen in ihrem Land, wo dies zulässig ist, geschlossen wurden (das kann im Einzelfall zutreffen, bspw. kompliziert hier nachzulesen http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=1015)... die Erkenntnis im Einzelfall, dass österreichisches Recht nicht anzuwenden ist, heißt aber nicht, dass man Drittlandsrecht anwendet, sondern man nimmt's quasi zur Kenntnis ;)

  • man wendet es an, weil unser system für bestimmte dinge einfach keine regelung hat und es in mancher hinsicht einfach praktikabler ist :) aber wie gesagt, das geschieht sehr selten und hat auch nichts mit dem threadtitel zu tun^^ ;)

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