15. Runde | Schütteldorf - FK Austria Wien | 09.11.2014, 14:30

  • Wenn ich am Stephansplatz mit einem Leuchtstift in eine Menge schieß, wird gschätzt auch nicht diskutiert wer die strafrechtliche Instanz ist. Warum ists im Stadion nicht klar?


    Ich meinte damit, wenn du so einen Scheiss begehst und dabei erwischt wirst, egal ob in Stadion oder am Stephansplatz, wirst du vom Staat eine Strafe bekommen. Warum du zu deiner gesetzlichen Strafe auch noch die Strafe der Bundesliga in dem Fall die 35000 zahlen sollst erschließt sich mir nicht, wurde aber in einem Beitrag gefordert, deshalb mein ironischer Beitrag.


    Erinner dich als die Austria die Strafe für den Puta Bilbao doppelhalter weitergeben wollte. An dem Spruch ist nichts verbotenes, somit keine Gesetzesüberschteitung, also keine Strafe. Nur weil es der UEFA nicht ins Konzept passt, weil es deren Marke schädigen könnte kam diese Strafe.


    Das ist zirka so, wenn ich mit meinem VW zu schnell fahre und außer der gesetzlichen Strafe kommt noch VW und glaubt bestrafen zu können weil dadurch ihr Markenimage geschädigt werden könnte. Lächerlich und unvorstellbar? Ja! Beim Fußball werden solche Praktiken LEIDER schon vorbereitet und ausprobiert.

  • alles andere sind Hausverbote, die der jeweilige Veranstalter ohne rechtliche Begründung (daher mehr oder weniger "willkürlich") aussprechen kann - das Problem dabei ist aber, dass die Vereine sich mittlerweile (datenschutzrechtlich äußerst fragwürdig) die Listen gegenseitig schicken, und ein HV damit im Prinzip einem Betretungsverbot aller Stadion der Ö BL entspricht

    Das ewige Jammern über ausgesprochene Haus & Stadionverbote ist mittlerweile zum Haare raufen! Wo ist jetzt bitte das Problem, wenn andere Vereine auch keine Radau & Krawallbrüder im Stadion haben wollen? Das ist deren legitimes Recht! Wenn hier nicht endlich ein Umdenken stattfindet, drehen wir uns im Kreis wie ein Ventilator.


    Viola per sempre

    • Offizieller Beitrag

    Ich meinte damit, wenn du so einen Scheiss begehst und dabei erwischt wirst, egal ob in Stadion oder am Stephansplatz, wirst du vom Staat eine Strafe bekommen. Warum du zu deiner gesetzlichen Strafe auch noch die Strafe der Bundesliga in dem Fall die 35000 zahlen sollst erschließt sich mir nicht, wurde aber in einem Beitrag gefordert, deshalb mein ironischer Beitrag.


    Erinner dich als die Austria die Strafe für den Puta Bilbao doppelhalter weitergeben wollte. An dem Spruch ist nichts verbotenes, somit keine Gesetzesüberschteitung, also keine Strafe. Nur weil es der UEFA nicht ins Konzept passt, weil es deren Marke schädigen könnte kam diese Strafe.


    Das ist zirka so, wenn ich mit meinem VW zu schnell fahre und außer der gesetzlichen Strafe kommt noch VW und glaubt bestrafen zu können weil dadurch ihr Markenimage geschädigt werden könnte. Lächerlich und unvorstellbar? Ja! Beim Fußball werden solche Praktiken LEIDER schon vorbereitet und ausprobiert.


    Naja... Es gibt ja etwas mehr als "ungesetzlich". Wenn die UEFA/FIFA Vorgaben gibt, was in einem Spiel passieren, darf, dann muss die Austria das umsetzen. Es ist garantert nicht illegal eine volle Dose Bier herumzutragen, ins Stadion darf ich sie trotzdem nicht mitnehmen. Sollte die Austria dem nicht nachkommen, dann muss die Austria Strafe zahlen. Soweit versteh ich das ja noch alles.


    Ich vermute mal - ich bin kein Rechtsexperte - werden die Bedingungen für einen Stadionbesuch auch auf die Karte gedruckt, bzw am Eingang erklärt. Wenn ich als Zuschauer dem nicht nachkomme, und die Austria muss eine Strafe zahlen, dann wird es genauso "legal" sein, dass die Austria versucht demjenigen zumindest einen Teil der Strafe aufzuhalsen. Wenn mir die Bedingungen nicht passen, dann kann ich versuchen dagegen zu klagen, aber dass ich einfach dagegen verstoße, ist sicher nicht richtiger als die Bedingungen aufzustellen.


    Der Vergleich mit VW ist eher falsch, vergleichbar wäre eher, dass es bei Ladendiebstahl (zumindest stehts ja so in vielen Geschäften) ein Mindeststrafe vom Geschäft gibt. Zusätzlich zu dem, was die Polizei macht.

  • Naja... Es gibt ja etwas mehr als "ungesetzlich". Wenn die UEFA/FIFA Vorgaben gibt, was in einem Spiel passieren, darf, dann muss die Austria das umsetzen. Es ist garantert nicht illegal eine volle Dose Bier herumzutragen, ins Stadion darf ich sie trotzdem nicht mitnehmen. Sollte die Austria dem nicht nachkommen, dann muss die Austria Strafe zahlen. Soweit versteh ich das ja noch alles.


    Ich vermute mal - ich bin kein Rechtsexperte - werden die Bedingungen für einen Stadionbesuch auch auf die Karte gedruckt, bzw am Eingang erklärt. Wenn ich als Zuschauer dem nicht nachkomme, und die Austria muss eine Strafe zahlen, dann wird es genauso "legal" sein, dass die Austria versucht demjenigen zumindest einen Teil der Strafe aufzuhalsen. Wenn mir die Bedingungen nicht passen, dann kann ich versuchen dagegen zu klagen, aber dass ich einfach dagegen verstoße, ist sicher nicht richtiger als die Bedingungen aufzustellen.


    Der Vergleich mit VW ist eher falsch, vergleichbar wäre eher, dass es bei Ladendiebstahl (zumindest stehts ja so in vielen Geschäften) ein Mindeststrafe vom Geschäft gibt. Zusätzlich zu dem, was die Polizei macht.


    Das glaube ich nicht, dass solche Strafen so einfach weiterzugeben sind, sonst würde es öfters passieren. Man kann dir den Doppelhalter oder die Bierdose durch Ordner abnehmen lassen. Aber eine etwaige Strafe von einer Instanz, bei der ein Verein Mitglied ist, jedoch die Zuschauer wohl kaum, auf Privatpersonen weiterzuverrechnen entbehrt ja wohl hoffentlich jeder rechtlichen Grundlage!!!

  • Aber eine etwaige Strafe von einer Instanz, bei der ein Verein Mitglied ist, jedoch die Zuschauer wohl kaum, auf Privatpersonen weiterzuverrechnen entbehrt ja wohl hoffentlich jeder rechtlichen Grundlage!!!

    Da unterliegst du einem Irrtum, wenn in der Hausordnung etwas zum Thema Schad & Klagloshaltung drinnen steht, ist der Käse gegessen. Mit dem Eintritt ins Stadion hast du diese Bestimmungen akzeptiert.


    Viola per sempre

  • Zitat

    1.) Geltungsbereich
    Für den Erwerb von Waren und Tickets für Spiele der FK Austria Wien AG gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen, welche Sie im Internet mit Absenden Ihrer Bestellung und vor Ort durch den Erwerb von Waren oder Eintrittskarten akzeptieren. Sie können diese für Ihre Unterlagen speichern oder ausdrucken, da auf unseren Websites nur die jeweils aktuelle Fassung verfügbar ist.


    jeder ist damit einverstanden.

    • Offizieller Beitrag

    Das glaube ich nicht, dass solche Strafen so einfach weiterzugeben sind, sonst würde es öfters passieren. Man kann dir den Doppelhalter oder die Bierdose durch Ordner abnehmen lassen. Aber eine etwaige Strafe von einer Instanz, bei der ein Verein Mitglied ist, jedoch die Zuschauer wohl kaum, auf Privatpersonen weiterzuverrechnen entbehrt ja wohl hoffentlich jeder rechtlichen Grundlage!!!


    Ich glaub nicht dass es einfach ist, die ganzen Instanzen die möglich sind, die Schererein, etc. Vermutlich zahlt der Verein das dann meist einfach so.


    Und das seh ich überhaupt nicht so, dass das hoffentlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Wenn jemand mutwillig einen Schaden verursacht, dann versteh ich nicht warum das andere (Nämlich im Endeffekt ich mit meinem Eintritt) zahlen müssen.

  • Da unterliegst du einem Irrtum, wenn in der Hausordnung etwas zum Thema Schad & Klagloshaltung drinnen steht, ist der Käse gegessen. Mit dem Eintritt ins Stadion hast du diese Bestimmungen akzeptiert.


    Viola per sempre


    Da wiederum unterliegst du einem Irrtum, ganz so einfach ist das nicht.

  • Ich glaub nicht dass es einfach ist, die ganzen Instanzen die möglich sind, die Schererein, etc. Vermutlich zahlt der Verein das dann meist einfach so.


    Und das seh ich überhaupt nicht so, dass das hoffentlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Wenn jemand mutwillig einen Schaden verursacht, dann versteh ich nicht warum das andere (Nämlich im Endeffekt ich mit meinem Eintritt) zahlen müssen.


    Da reden wir an einander vorbei. Ich fände es ungerecht, willkürlich ausgesprochene Strafen, an einzelne weiterzugeben.
    Und so einfach dürfte das auch Gott sei dank nicht sein.


    Und deine Karte wird hauptsächlich aus anderen Gründen teurer.

  • Auszug von fananwaelte.de :


    In Österreichhat das Landesgericht Wien einen Regressanspruch gegen Zuschauer für Verbandsstrafen grundsätzlich abgelehnt (Urteil vom 25.01.2011,Az.:34 R 163/10p). Das Urteil setzt sich dabei auch mit dem Urteildes OLG Rostock auseinander und lehnt dieses ab („..nichtüberzeugend…“, S.6 d.U.). Zur Begründung führt das Gericht aus, Verbandsstrafen würden nicht den Ersatz pauschalierter Schäden, sondern die Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen für künftige Spiele bezwecken.

  • Da wiederum unterliegst du einem Irrtum, ganz so einfach ist das nicht.

    Du glaubst doch wirklich nicht ernsthaft, dass ein Unternehmen wie die Austria die Hausordnung ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, einfach so in die Welt setzt. Es steht dir jedoch jederzeit frei, einen Prozess gegen den Verein zu führen und uns dann, vom Ergebnis zu berichten.


    Viola per sempre

    • Offizieller Beitrag

    Da reden wir an einander vorbei. Ich fände es ungerecht, willkürlich ausgesprochene Strafen, an einzelne weiterzugeben.
    Und so einfach dürfte das auch Gott sei dank nicht sein.


    Ich finde natürlich alles was ungerecht und willkürlich ausgesprochen wird, falsch!


    Aber wenn - z.B. - die Urteilsbegründung der 35.000 Euro ist: "Eigenen Fans haben mit Leuchtstiften geschossen", dann weiß ich nicht warum das die Allgemeinheit zahlen muss.


    Und dass die Gründe vielschichtig sind, ja, klar. Aber das Geld, das für solche Strafen ausgegeben werden muss, wird entweder über die Eintrittspreise wieder reingeholt, oder fehlt woanders...

  • Du glaubst doch wirklich nicht ernsthaft, dass ein Unternehmen wie die Austria die Hausordnung ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, einfach so in die Welt setzt. Es steht dir jedoch jederzeit frei, einen Prozess gegen den Verein zu führen und uns dann, vom Ergebnis zu berichten.


    Viola per sempre


    Danke für deine "sachliche" Antwort. Ich habe lediglich geschrieben, dass es mit einem Gsatzerl in der Hausordnung nicht so einfach funktioniert.


    Siehe:
    In Österreichhat das Landesgericht Wien einen Regressanspruch gegen Zuschauer für Verbandsstrafen grundsätzlich abgelehnt (Urteil vom 25.01.2011,Az.:34 R 163/10p). Das Urteil setzt sich dabei auch mit dem Urteildes OLG Rostock auseinander und lehnt dieses ab („..nichtüberzeugend…“, S.6 d.U.). Zur Begründung führt das Gericht aus, Verbandsstrafen würden nicht den Ersatz pauschalierter Schäden, sondern die Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen für künftige Spiele bezwecken.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine "sachliche" Antwort. Ich habe lediglich geschrieben, dass es mit einem Gsatzerl in der Hausordnung nicht so einfach funktioniert.


    Siehe:
    In Österreichhat das Landesgericht Wien einen Regressanspruch gegen Zuschauer für Verbandsstrafen grundsätzlich abgelehnt (Urteil vom 25.01.2011,Az.:34 R 163/10p). Das Urteil setzt sich dabei auch mit dem Urteildes OLG Rostock auseinander und lehnt dieses ab („..nichtüberzeugend…“, S.6 d.U.). Zur Begründung führt das Gericht aus, Verbandsstrafen würden nicht den Ersatz pauschalierter Schäden, sondern die Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen für künftige Spiele bezwecken.


    Ja, dann wirds so gemacht wie bei den Grünen: "Entweder Du zahlst einen Teil, oder Du bekommst 10 Jahre Hausverbot! Such Dirs aus".

  • Ich finde natürlich alles was ungerecht und willkürlich ausgesprochen wird, falsch!


    Aber wenn - z.B. - die Urteilsbegründung der 35.000 Euro ist: "Eigenen Fans haben mit Leuchtstiften geschossen", dann weiß ich nicht warum das die Allgemeinheit zahlen muss.


    Und dass die Gründe vielschichtig sind, ja, klar. Aber das Geld, das für solche Strafen ausgegeben werden muss, wird entweder über die Eintrittspreise wieder reingeholt, oder fehlt woanders...


    Also in dem Fall ist ja glaub ich wer erwischt worden, der wird eine oder mehrere Strafen bekommen zivilrechtlich. Die Strafe vom Verband ist für die Austria. Und ich bezweifle, dass die das 1:1 an den Betroffenen weitergeben kann (Höhe) und fände es auch moralisch bedenklich.

  • Ja, dann wirds so gemacht wie bei den Grünen: "Entweder Du zahlst einen Teil, oder Du bekommst 10 Jahre Hausverbot! Such Dirs aus".


    Da hat man zumindest eine Wahl und die Strafe ist auch wirklich Strafe und keine Existenzvernichtung im 5o6 stelligen Bereich, da nicht 1:1 weiterverrechnet. Also wenn dann so.

  • Du glaubst doch wirklich nicht ernsthaft, dass ein Unternehmen wie die Austria die Hausordnung ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, einfach so in die Welt setzt. Es steht dir jedoch jederzeit frei, einen Prozess gegen den Verein zu führen und uns dann, vom Ergebnis zu berichten.


    Viola per sempre


    AGB die rechtswidrig sind, etc. sagen dir schon etwas zB Zahlscheingebühr und es gibt sicher noch x andere Dinge. Nur weil ein Unternehmen groß ist und/oder eine eigene Rechtsabteilung oder gute Rechtsanwälte hat, heißt das noch lange nicht, dass alles was sie machen mit geltendem Recht vereinbar ist ...


    Nur auf der anderen Seite heißt leider Recht haben (im Recht sein) auch nicht immer Recht bekommen ...


    RUHE IN FRIEDEN - Michi - Auf immer einer von uns !


    RIP 05.05.2010

  • Jetzt wird es polemisch...Natürlich kann ich (eventuelles) Unrecht nicht mit (eventuellem) Unrecht bekämpfen, das ist klar, allerdings könnten wir uns diese Diskussionen vollkommen sparen, wenn die uneinsichtigen Böller, Kracher und Leuchtstiftwerfer endlich kapieren, dass ihre Aktionen vollkommen Scheizze sind. Da sind wir uns wohl einig, denn wie schon Newton bereits im 17. Jahrhundert festgestellt hat, gibt es auf jede Aktion eine Reaktion bis das Gleichgewicht wieder hergestellt ist. Zu diesem friedlichen Gleichgewicht sollten (müssen) wir endlich wieder zurückfinden!


    Viola per sempre

    • Offizieller Beitrag

    Also in dem Fall ist ja glaub ich wer erwischt worden, der wird eine oder mehrere Strafen bekommen zivilrechtlich. Die Strafe vom Verband ist für die Austria. Und ich bezweifle, dass die das 1:1 an den Betroffenen weitergeben kann (Höhe) und fände es auch moralisch bedenklich.


    Ich finds moralisch bedenklich im Stadion Leuchtstifte auf andere Menschen zu schießen. Es hat NIEMAND den Schützen dazu gezwungen, und nur weil er davon ausgegangen ist dass er eh nicht erwischt wird, oder dass die Strafe, die logischerweise die Austria zahlen wird müssen, eh der Verein übernimmt, heisst das nicht dass es unmoralisch wird wenn er auch einen Teil der Strafe blechen muss.

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