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Wien/Salzburg - Zwischen Red Bull Salzburg und ÖFB/Bundesliga tobt ein Streit um angeblich diskriminierende Bestimmungen der Toto-Jugendliga und Bundesnachwuchszentren (BNZ). Ein Protest gegen die Strafverifizierung des U19-Spiels vom 15. 8. 2007 Salzburger BNZ - BNZ Tirol wurde am vergangenen Freitag vom Senat 1 der Bundesliga abgewiesen, das Match mit 3:0 für Tirol gewertet. Die Salzburger verwendeten vier ausländische Spieler, nach Ansicht der Tiroler und des ÖFB einen zu viel.
RB Salzburg geht vors Protestkomitee. Heinz Hochhauser, der Leiter des RB-Nachwuchsbetriebes: "Ich respektiere die Entscheidung bis zur Sitzung des ÖFB-Präsidiums am 12. September. Falls keine EU-konformen Regeln eingeführt werden, sodass die Kinder Fußball spielen können, wo sie wollen, gehen wir vor ein ordentliches Gericht. Dann gibt es vielleicht ein Bosman-Urteil im Nachwuchs."
Die Durchführungsbestimmungen der Toto-Jugendliga gelten seit Jahren praktisch unverändert. Dort wird (§ 5, Absatz 1) die Spielberechtigung bloß von der Altersberechtigung und der Kaderzugehörigkeit abhängig gemacht. Seit Jahren setzen die Salzburger mehr als drei ausländische Buben ein. Nie war das jemandem ein Dorn im Auge. Erst die Online-Spielberichte brachten das Problem zutage, dort können nur drei Nichtösterreicher eingetragen werden.
Das Senat-1-Urteil fußt auf § 23, Absatz 2 der ÖFB-Meisterschaftsregeln: "Bei Meisterschaftsspielen der Landesverbände dürfen am Spielbericht bis zu drei Nichtösterreicher nominiert werden." Also in allen Ligen unterhalb der Bundesliga (T-Mobile, Red Zac).
ÖFB-Jurist Thomas Hollerer sagte vor dem Senat 1, es sei "klar", dass diese Bestimmung auf die Toto-Jugendliga anzuwenden sei. Im Regulativ der BNZ und Akademien werde in der Präambel darauf hingewiesen. Dort heißt es: "In allen nicht ausdrücklich geregelten und vorhersehbaren Fällen sowie im Fall von Widersprüchen entscheidet die BNZ/Akademien-Kommission." Laut dem Vorsitzenden des Senats 1, Norbert Wess, habe im Jänner die BNZ-Kommission entschieden, die Ausländerbeschränkung sei anzuwenden, und habe den Spruch den Vereinen zugeschickt.
Die BNZ-Kommission besteht aus je drei Vertretern von Bundesliga und ÖFB, den Vorsitz hält BL-Vorstand Georg Pangl. Wieder kein Hinweis darauf, dass die BNZ/Akademien eine Sache der Landesverbände und ihrer (Spezial-) Bestimmungen seien.
Hochhauser und RB Salzburgs Rechtsvertreter Wolfgang Rebernig wendeten daher ein, dass die Toto-Jugendliga kein Bewerb eines Landesverbandes sein könne, denn sie werde bundesweit ausgetragen: Landes-BNZ treten gegen Vereins-BNZ an. Die Ausländerbeschränkung könne also nicht angewendet werden, eine andere Bestimmung sei nicht ersichtlich. Hingegen Wess: "Die Toto-Jugendliga ist ein Zwitter. Kein ÖFB- und kein Landesverbandsbewerb."
Die Bestimmungen des (bundesweiten) ÖFB-Stiegl-Amateur-Cups 2007/2008, an dem wegen der Vorbereitung des Nationalteams auf die EURO 2008 kein Bundesliga-Verein teilnimmt, kennen übrigens keine Ausländerbeschränkung. Obwohl die - einzige - Begründung, die Wahrung der Chancengleichheit von Landesverbands- und BL-Klubs, wegfällt.
Im Bestimmungsdschungel des ÖFB gehen auch wesentliche EU-Freiheiten verloren. Obwohl man auch der Meinung sein kann, Ausbildungssysteme nicht der vollen EU-Freiheit unterwerfen zu müssen, wie auch im Fall der (Mediziner-)Studienplätze diskutiert wird. Hochhauser: "Wir haben bei 1860 München acht Österreicher, nur in Österreich glauben sie, dass sie einen Eisernen Vorhang rundherum aufbauen können." (Johann Skocek - DER STANDARD PRINTAUSGABE 3.9. 2007)
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