Fluggastrechte EU

  • Fußballfans haben Rechte! Klingt komisch, ist aber so! ZB wenn sie sich bei Auswärtsspielen per Flugzeug als Passagiere ausgeben, haben sie diese Rechte! Die Rechte zählen natürlich auch, wenn man in den Urlaub fliegt ;) !


    Nach einigen Vorfällen (Färöer 2008, deswegen gab es damals keine ORF Übertragung, Kharkiv und nun Düsseldorf) musste ich feststellen, dass viele Passagiere ihre Rechte nicht kennen. Von der Fluggesellschaft bekommt man Auskünfte nur auf Druck.


    Der Reihe nach!
    Am So. 2.2. wollten einige Veilchen vom Testspiel in Köln von Düsseldorf nach Wien zurück fliegen. Nach dem der Heimflug 2x verschoben wurde, wurde er gestrichen. Einige PAX konnten in einen Flieger einer anderen Luftflugallianz steigen. Diese PAX mussten aber laufen, und durften kein Gepäck aufgegeben haben. Ca. 150 PAX standen nun gegen 21 Uhr am Schalter, bei dem man weitere Informationen erhielt.


    Das Problem hier war, dass blöderweise die Mitarbeiter vergessen haben zu erwähnen, dass es eine finanzielle Entschädigung gibt!


    Ich unterstelle niemandem eine Masche, aber das Vorgehen war in Düsseldorf so: Man fragte uns mit welchem Flieger wir am Montag abheben möchten, bot uns ein Hotel (welches 10 Meter neben dem Flughafen ist, und dennoch gab es keine Lärmbelästigung!) an und gab uns dazu einen Essensgutschein (1 Getränk inklusive). Ich habe mit einigen PAX gesprochen und die waren tatsächlich der Meinung, dass es sich mit dieser Übernächtigung und diesem Abendessen abgetan hat! Dem ist nicht so! Auch wenn die Mitarbeiter „vergessen“ haben zur erwähnen, dass es eben diese finanzielle Schadenszahlung gibt, bekommt jeder PAX in diesem Fall 250 €! Hier muss man die Fluglinie (Mit PAX Daten, Buchungscode…) per Mail kontaktieren. Wird dann nach den Bankdaten verlangt, passt alles. Sollte es nicht klappen, so hilft die AK weiter!


    Als ich dann am Montag eincheckte, fragte mich die Dame am Schalter doch tatsächlich ob ich über MUC heimfliegen möchte, ich würde 1 Std. später heimkommen und hätte dafür zusätzlich 125 € bekommen.


    In Wien bat ich am Flughafen bei der Information um eine Borschüre bzgl. FLUGGASTRECHTE. Was ich bekam, war ein „Kaszettl“! Brauchbar war nur der angegebene Internetlink.


    Und hier die FLUGGASTRECHTE im Detail:



    Die Servicestelle für Fluggastrechte nimmt die Beschwerden entgegen und prüft sie. Als vorrangiges Ziel soll die Schlichtung und einvernehmliche Lösung eines Falles zwischen den Fluggästen und der Fluglinie sein. Die nachstehenden Ausführungen stellen einen Leitfaden in Form einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der EU-Verordnung dar.
    Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung 261/2004:


    für Linien- und Charterflüge von den Flughäfen der Europäischen Union (EU) ausgehend (betrifft alle Airlines),
    für in die EU eingehende Flüge aus Drittländern (Nicht-EU Staaten) mit in der EU registrierten Fluglinien.


    Für Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung nicht!
    Was regelt die EU-Verordnung 261/2004:


    verspäteten Flug
    annullierten Flug
    Zutrittsverweigerung zum Flugzeug („denied boarding“)


    Dafür gelten generell folgende Unterstützungsleistungen:


    Information der Passagiere über den Grund der Flugunregelmäßigkeit
    Anrecht auf zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails
    entsprechend der Wartezeit (beginnend ab zwei Stunden) muss den gestrandeten Fluggästen eine Verpflegung angeboten werden
    sollte es erforderlich sein, hat die Fluglinie für eine Hotelunterkunft zu sorgen
    je nach Verfügbarkeit Umbuchung auf einen Flug, der es ermöglicht, das Endziel so rasch als möglich zu erreichen


    Finanzielle Ausgleichsleistungen


    bestehen unter bestimmten Voraussetzungen bei:


    verspätetem Flug, wenn die Verspätung drei Stunden übersteigt
    annullierten Flügen, wenn der Grund für die Flugstreichung nicht unter "höhere Gewalt“ fällt
    „denied boarding“ (zum Beispiel: ein von der Fluglinie überbuchter Flug)


    Beispiele von "höherer Gewalt":


    politische Instabilität
    Sicherheitsrisiko
    Schlechtwettersituation
    Streiksituation
    technisches Gebrechen am Flugzeug hervorgerufen durch „außergewöhnliche Umstände“, die die Flugsicherheit beeinträchtigen und die nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Fluglinie liegen


    Staffelung der Ausgleichszahlungen


    bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern 250 Euro
    bei Flügen bis zu 3.500 Kilometern 400 Euro
    darüber hinausgehend 600 Euro


    Wird den Fluggästen aber eine anderweitige Beförderung (Alternativflug) zum Endziel angeboten, bei dem die Ankunft


    bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern nicht später als zwei Stunden
    bei Flügen bis zu 3.500 Kilometern nicht später als drei Stunden
    darüber hinausgehend nicht später als vier Stunden


    nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, verringert sich die Ausgleichszahlung um 50 Prozent.
    Wofür ist die EU-Verordnung 261/2004 nicht anwendbar:


    Gepäcksangelegenheiten (beschädigtes oder verlorenes Gepäck)
    Tarifgestaltung
    Geschäftsbedingungen einer Fluglinie
    allfällige Kulanzregelungen
    Verhalten des Boden- oder Flugpersonals gegenüber dem Kunden
    Sicherheitsbestimmungen und –maßnahmen auf einem Flughafen


    Wo und in welcher Form kann eine Beschwerde eingereicht werden


    Bevor Sie sich an die Servicestelle für Fluggastrechte im Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) wenden, empfehlen wir, zuerst persönlich mit der Kundenbeziehungsabteilung der betroffenen Fluglinie in Kontakt zu treten. Sollten Sie danach eine unbefriedigende oder gar keine Antwort erhalten, dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Dabei haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Beschwerde bevorzugt per E-Mail, telefonisch über die Service-Hotline oder per Post mit dem Beschwerdeformular zu übermitteln.
    Beschwerde- und Schlichtungsstelle


    E-Mail: fluggastrechte@bmvit.gv.at
    Service-Hotline: +43 (0) 1 711 62 65 Durchwahl 9204
    (Montag bis Donnerstag, von 9:00 bis 12:00 Uhr).


    Die Servicestelle für Fluggastrechte bedankt sich, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Website aufzusuchen. Die darin enthaltenen Informationen sollen es Ihnen erleichtern zu Ihrem Recht zu kommen. Wir bemühen uns Ihren persönlichen Fall positiv zu lösen.
    https://www.bmvit.gv.at/verkeh…sende/fluggastrechte.html

    "Man sieht seinen Wert auf dem Platz und nicht beim surfen im Internet!"

    4 Mal editiert, zuletzt von Virus ()

  • http://www.austrianwings.info/…rechte-fuer-flugreisende/


    Veröffentlicht am 6. Februar 2014, 10:31 Uhr


    Das EU-Parlament will, dass Flugreisende leichter als bisher an Entschädigungen kommen, sobald ihr Flug Verspätung hat. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Passagiere auf Kurzstrecken ab einer Verspätung von drei Stunden 300 Euro Ausgleichszahlung erhalten. Der entsprechende Entwurf wurde am Mittwoch im EU-Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedet. Bisher standen Passagieren ab einer dreistündigen Verspätung 250 Euro zu.


    Ab fünf Stunden Verspätung sollen Passagiere bei Mittelstreckenflügen 400 Euro erhalten, bei Langstreckenflügen soll es ab sieben Stunden Verzögerung 600 Euro geben.


    Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, kritisierte den Entwurf. Dadurch würden Flüge teurer, sagte er.

    "Man sieht seinen Wert auf dem Platz und nicht beim surfen im Internet!"

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!