ZitatAlles anzeigenProtest von Wacker Innnsbruck abgelehnt
Der Senat 1 der Bundesliga hat in seiner heutigen Sitzung den Protest von FC Wacker Innsbruck abgelehnt und das Meisterschaftsspiel der 26. Runde der T-Mobile Bundesliga zwischen FC Wacker Innsbruck und FK Austria Magna resultatsgemäß (1:2) beglaubigt.
Entscheidungsgrundlage
"Der § 37 der ÖFB-Vorschriften für Strafausschüsse nimmt im Absatz 2 Bezug auf den Umstand, dass Sperren bei jener Mannschaft zu verbüßen sind, bei welcher der Spieler straffällig wurde. Daraus ist abzuleiten, dass im konkreten Fall (Anm.: Einsatz Rubin Okotie gegen Wacker Innsbruck) parallel zwei Bewerbe zu berücksichtigen sind (Anm.: Austria Amateure bzw. Austria Kampfmannschaft) und die Zählung der Gelben Karten getrennt zu erfolgen hat. Auf diesen Umstand verweist auch die ÖFB-Kommission für Rechtsfragen", präzisiert Dr. Manfred Luczensky, Vorsitzendes des Strafsenats.
Weitere Entscheidung
Bezüglich der Anzeige von SK Austria Kelag Kärnten gegen Dietmar Kühbauer (SV Mattersburg) verweist der Senat 1 auf § 48, Abs. 1, der ÖFB-Vorschriften für Strafausschüsse, nach denen ein Verfahren beim Senat 1 ausschließlich über Meldung des Schiedsrichters oder über Anordnung des Vorstandes der Bundesliga eingeleitet werden kann.
d.h. also das alles was auf dem platz vorsich geht und der Schiri nicht sieht/verwarnt kann von der BL auch beim Videobeweiß nicht geandet werden :nana:
Und ist nicht der Präse von Mattersdorf*g* Vorstand der BL????
Bin mir fast sicher das das schon mal anders war, mir fällt aber jetzt kein Beispiel ein...
Es hat doch mal geheißen das der Videobeweiß nur herrangezogen werden kann wenn es keine Tatsachenentscheidung -sprich der Schiri nichts macht - gibt!?!?