Zurückkommend auf die Statuten, ich bin kein Jurist, aber, bei Geschäftsübernahmen gibt es oft Klauseln wo man gewisse Bereiche (oft mit einem Zeitfenster versehen) nicht ändern darf, oder bei Übergaben gewisse Forderungen an den neuen Besitzer übergeben und damit übernommen werden müssen. Bei Nichteinhaltung gibt es dann Strafzahlung bis hin zur Rückabwicklung des Vertrages.
Warum kann man dann nicht festlegen, dass bei einer Übernahme, Übergabe eines Klubs, die Vereinsfarben, der Vereinsname, das Vereinswappen unangetastet bleiben müssen. Der neue Besitzer hat sämtlichen Freiraum (Geld, Marketing, Personal, usw.) was die Beschlussfassung (Mehrheitsbeschluss) eines Vereines betrifft, mit der Ausnahme der Änderung des Namen, der Farben, des Wappen eines Vereines. Wer das nicht akzeptiert, muss den Verein ja nicht übernehmen und wenn er es doch akzeptiert, hat er sich daran zu halten, weil es gesetzmäßig im Regelwerk, Statuten so festgehalten ist. Bei Zuwiderhandlung kann die Übernahme rückabgewickelt werden auf Kosten des Besitzers, entweder zur Auflösung des Vereines, zur Übergabe an einen neuen Besitzer oder zum ursprünglichen Besitzer zurück. Im Privat und Wirtschaftsrecht ist das sicher auch definiert und deklariert.
Woher also nochmals die Annahme, „des geht ned“? Eher will man das?