BL 93 - Lizenzentscheidung Senat 5 Montag, 30.04.2007
LIZENZENTSCHEIDUNGEN DURCH DEN SENAT 5
Der Senat 5 der Bundesliga (Vorsitz RA Dr. Hofer-Zeni; weitere Mitglieder Heinz Gehl, Dr. Gerhard Kastelic, Mag. Norbert Vanas, Mag. Franz Zwickl, Mag. Peter Pros) hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Bewerbern eingereichten Lizenzantragsunterlagen die Lizenzentscheidungen für die Spielsaison 2007/08 getroffen.
Diese Lizenzentscheidungen wurden den Klubs im Laufe des heutigen Tages übermittelt. Auf Basis des Beschlusses der Präsidentenkonferenz vom 31.01.2007 können bundesligaseitig die Entscheidungen wie folgt bekannt gegeben werden:
T-Mobile Bundesliga
Lizenz erteilt
Cashpoint SCR Altach
SK Puntigamer Sturm Graz (mit finanziellen Auflagen)
SV Mattersburg
SV Josko Fenster Ried
Red Bull Salzburg
FC Superfund
Lizenz verweigert
FK Austria Magna
Liebherr GAK
SK Rapid Wien
FC Wacker Tirol
Red Zac Erste Liga
Lizenz erteilt
TSV Sparkasse Hartberg
SV Stadtwerke Kapfenberg
LASK Linz (mit finanziellen Auflagen)
FC Lustenau (mit finanziellen Auflagen)
SC Austria Lustenau
SC/ESV Parndorf
SCS bet-at-home.com (mit finanziellen Auflagen)
Lizenz verweigert
VfB Admira Wacker Mödling
FC Gratkorn
FC Kelag Kärnten
DSV Leoben
Regionalligen
Lizenz erteilt
First Vienna FC 1894
Wiener Sportklub
ASK Schwadorf
SAK Klagenfurt
SK St. Andrä
Lizenz verweigert
PSV Team für Wien
1. FC Vöcklabruck
SV Feldkirchen
SV Bad Aussee
BW Feldkirch
WSG Wattens
Darüber hinausgehende (Detail-) Informationen (Begründung, Inhalt der Auflage) können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.
Stellungnahme von RA Dr. Hofer-Zeni, dem Vorsitzenden des für die Lizenzentscheidung verantwortlichen Senates 5:
Neben der sportlichen Qualifikation sind auch die Erfüllung der Mindestanforderungen sowie der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Grundvoraussetzung zur Teilnahme an den Bundesliga-Bewerben. Das Lizenzierungsverfahren der Österreichischen Fußball-Bundesliga soll die Einhaltung der notwendigen Qualitätsstandards sicherstellen.
Die wirtschaftliche Basis wird dabei ausschließlich von den Klubs und deren Management selbst gelegt und von deren beauftragten Wirtschaftprüfern geprüft. Somit ersetzt das Lizenzierungsverfahren keinesfalls die wirtschaftliche Verantwortung der jeweiligen Klubführung.
In acht Fällen der Lizenzbewerber aus der Bundesliga konnte im Rahmen des erst-instanzlichen Verfahrens nicht die Erfüllung der Mindestanforderungen nachgewiesen werden, weshalb die Lizenz verweigert werden musste. Gleiches gilt für sechs Lizenzbewerber aus den Regionalligen.?
Stellungnahme von Bundesliga-Vorstand Georg Pangl:
In Anbetracht des gesamten Verfahrens, welches mit der Entscheidung des Protestkomitees Mitte Mai verbandsintern abgeschlossen ist, stellen die Senat 5-Entscheidungen einen richtungsweisenden (Zwischen-) Status dar. Ich gehe davon aus, dass jene Klubs, denen die Lizenz verweigert werden mußte, die Möglichkeit des Protestes mit neuen Nachweisen zur Erfüllung der definierten Standards wahrnehmen, um sich auf diesem Weg (im zweiten Anlauf) die Lizenz für die Teilnahme an den Bundesliga-Bewerben 2007/08 zu sichern.?
Der weitere Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
Gegen den Senat 5-Beschluss kann der Lizenzbewerber innerhalb von zehn Tagen (d.h. spätestens bis Donnerstag, den 10. Mai) beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben.
Es gilt, lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.?
Die Entscheidung des Lizenz-Protestkomitees wird bis Dienstag, den 15. Mai, getroffen.
Damit ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von 7 Tagen (d.h. bis 22. Mai) Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, das anstelle eines ordentlichen Gerichtes entscheidet, eingebracht werden. Eine ev. notwendige Entscheidung würde bis zum 31. Mai (= UEFA-Frist für Nennung der lizenzierten Klubs) getroffen.
Das gesamte Handbuch ist downloadbar unter http://www.bundesliga.at <http://www.bundesliga.at> Pfad: Bundesliga-Info/Bestimmungen/Lizenzierungshandbuch).
Die Ziele des Lizenzierungsverfahrens der Bundesliga
Die positive Absolvierung des Lizenzierungsverfahrens ist (abgesehen von der sportlichen Qualifikation) neben der Berechtigung zur Teilnahme an den nationalen Bewerben (=T-Mobile Bundesliga bzw. Red Zac Erste Liga) auch Basis für den Start in den UEFA-Klubbewerben. D. h. die Klubs müssen die von der Bundesliga und UEFA vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen und von der nationalen Liga lizenziert sein.
Die Bundesliga als Lizenzgeber
Der nationale Lizenzgeber in Österreich ist die Bundesliga. Sie hat unter Berücksichtigung des nationalen Rechts, der bereits seit 1996 bestehenden Erfahrungen aus dem Lizenzierungsverfahren und der von der UEFA vorgegebenen Kriterien, ein nationales Lizenzierungshandbuch erstellt. Dies geschah in direkter Abstimmung mit allen Bundesliga-Klubs ? sowie auch jegliche Änderungen der Bestimmungen und des Verfahrens in Abstimmung mit den Klubs ? und unter der Voraussetzung der UEFA-Konformität - erfolgen?, präzisiert Pangl. Die Endversion wurde von der Hauptversammlung beschlossen, von der UEFA geprüft und akkreditiert.
Mit sportlichen Grüßen
Christian Kircher
Pressesprecher
ÖSTERREICHISCHE FUSSBALL-BUNDESLIGA
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