Kurzstatements eines RA und Ostabonennten, nach meiner Anfrage:
"Prima vista dürfte diese Vorgangsweise auf ein "Betretungsverbot in einer Schutzzone" abstellen (§ 35 (1) Z8 SPG) - diese Art der Identitätsfeststellung ist zulässig, um Personen mit Betretungsverbot von der Schutzzone fern zu halten, also jene Leute, die z.B. SV haben, wegzuweisen.
Wir als Abobesitzer, deren Daten ohnehin dem Verein bekannt sind, dürften keinesfalls unter diese Ermächtigung zur Identitätsfeststellung fallen, schließlich haben wir ja kein "Betretungsverbot".
Vielmehr sehe ich in dieser "Scannerei" mehrere Grundrechtseingriffe:
Verletzung Grundrecht auf Datenschutz -§ 1(2) DSG
Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit -Art 5 (1) litb EMRK (Menschenrechtskonvention)"
Evtl. ändert sich die Rechtslage noch, wenn ma die genaue Vorgehensweise des Vereins kennt.