Beiträge von Felly


    fakt ist. der verein ist nicht in der lage alle zu erkennen, deswegen macht er ja ds ganze.


    Der Verein vielleicht ned, aber es gibt ja die sogenannten SKB's, bei 2 Eingängen auf der Ost, kann es doch ned so schwierig sein, die paar Pfosten heraus zu suchen, ohne, dass ich 3000 andere Fans in kollektive Geiselhaft nehme.


    2. Darf der Verein Voratsdatenspeicherung betreiben, indem er personenbezogene Daten einscannt und zumindest eine Zeit speichert?
    Da kommt das DSG ins Spiel, und ich denke, das darf er nicht ohne Einwilligung!


    Dazu noch eine Info vom Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst:

    1. Unmittelbare Drittwirkung des Grundrechts auf Datenschutz


    Zunächst ist daran zu erinnern, dass das Grundrecht auf Datenschutz sich insoweit von anderen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten unterscheidet, als es jedermann sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber Privaten zukommt.

    Weitere Info vom Verein, der Sinn des Ganzen, verschließt sich mir nach wie vor, aber vielleicht bin ich auch zu alt oder zu blöd.
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    Hallo Felly,

    soeben ist die Besprechung mit der Behörde zu Ende gegangen.
    Diese Maßnahmen die Dir bereits mitgeteilt wurden sind von allen Parteien akzeptiert und für Rechtens befunden worden.

    Zu deinen Punkten kann ich nur sagen, dass wir ein Privatveranstalter sind und unsere Regeln daher selbst festlegen können.
    Wir zwingen ja niemanden in das Stadion und sagen er muss uns seinen Ausweis zeigen,
    nur wer hinein will (Ost / Shop / Pub / Kassa) muss einen Ausweis mitnehmen,
    eine Regel auf unbestimmte Zeit von Seiten des Privat Veranstalters FK Austria Wien.

    Zum Abo kann ich nur sagen, das dies übertragbar ist und daher kontrollieren wir alle Besucher,
    sollte es nächstes Jahr ein Abo geben das nicht übertragbar ist, werden diese auch nicht mehr kontrolliert werden.

    Ich hoffe Du verstehst denn tiefer Sinn dieser Maßnahmen und wir werden sie sofort beenden wenn der damit gewünschte Effekt eingetreten ist

    Mit sportlichen Grüßen

    Kurzstatements eines RA und Ostabonennten, nach meiner Anfrage:


    "Prima vista dürfte diese Vorgangsweise auf ein "Betretungsverbot in einer Schutzzone" abstellen (§ 35 (1) Z8 SPG) - diese Art der Identitätsfeststellung ist zulässig, um Personen mit Betretungsverbot von der Schutzzone fern zu halten, also jene Leute, die z.B. SV haben, wegzuweisen.


    Wir als Abobesitzer, deren Daten ohnehin dem Verein bekannt sind, dürften keinesfalls unter diese Ermächtigung zur Identitätsfeststellung fallen, schließlich haben wir ja kein "Betretungsverbot".

    Vielmehr sehe ich in dieser "Scannerei" mehrere Grundrechtseingriffe:


    Verletzung Grundrecht auf Datenschutz -§ 1(2) DSG
    Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit -Art 5 (1) litb EMRK (Menschenrechtskonvention)"


    Evtl. ändert sich die Rechtslage noch, wenn ma die genaue Vorgehensweise des Vereins kennt.


    Keine Gerüchte, Emailantworten von 2 Mitrarbeitern der Austria, ich zitiere:

    ALLE Personen, welche auf die OSTTRIBÜNE möchten (also auch Abonnenten und Tageskartenbesitzer im VVK), werden im „Vorbereich“ gescannt.


    Am Freitag gibt es dazu auf der HP bzw. als Newsletter die Info’s.


    Auf die Frage zum Posting von Bonnie Prince Charlie, die Antwort:


    Ist so richtig beauskunftet worden!


    Wird ab Montag täglich in den verschiedensten Medien publik gemacht werden!!!


    Weitere Infos folgen, habe meine Bedenken bzgl. Datenschutz, etc., deponiert, bin schon gespannt wie die Gschicht weitergeht. Traurig das ganze.


    Wenn du aufgrund der ECard deine persönlichen Daten nennst und diese von den Cops überprüft werden, reicht das, ganz sicher.


    Adresse steht ja auf da ECard keine drauf, also kann ich sie, bei einer solchen Überprüfung nicht mißbrauchen.