Beiträge von solo1911

    War nicht die Attacke von hinten von Stojkovic ein Elfer, oder der Tritt von Aiwu eine zweite dunkelgelbe ? Bei den Gelben 2-5 ? Leide ich unter Verfolgungswahn oder ist das der Rapudbonus ?

    Aiwu hätte das Spiel nicht zu Ende spielen dürfen. Die Flug-Grätsche gegen Djuricin war jedenfalls die zweite Gelbe.

    @Sky-Kommentatoren: heute habt ihr euch noch schlechter präsentiert als sonst.

    Einstieg Investor geht sowohl bei AG (Aktionär) als auch bei GmbH (Gesellschafter).


    Variante 1: Der Verein FK Austria Wien verkauft einen Teil seiner Anteile an den Investor und der Verein schießt das Geld der AG/GmbH in Form eines Gesellschafterzuschusses zu.


    Variante 2: Der Verein beschließt eine Kapitalerhöhung und verzichtet auf sein Bezugsrecht der Anteile zugunsten des Investors. Das Geld fließt direkt vom Investor in die AG/GmbH.


    In beiden Fällen wird sich der Kaufpreis bzw. die Kapitalerhöhung an der vereinbarten Bewertung bemessen.


    Bezüglich der Rechte des Investors (ab 25,1%) sind einige gesetzliche Bestimmungen disponibel. Sprich der Verein kann vorab eine Satzungsänderung machen und gewisse Zustimmungserfordernisse so ändern, dass danach die einfache Mehrheit (anstatt dreiviertel Mehrheit) für Beschlüsse reicht. Dann könnte der Verein gewisse Dinge weiterhin allein entscheiden. Wird aber ejne Verhandlungssache sein, was für den Investor dahingehend in Ordnung ist.

    Ein wenig Geduld, vielleicht weißt du morgen schon mehr....;-)

    Da wusste wohl jemand mehr ;)


    Djuricin verlängert bis 2024


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    Kann mir mal jemand den Sinn und die Hintergründe für die ganzen zusätzlichen Gremien der Austria erklären?


    Verein FK Austria Wien: benötigt Präsident/Obmann, Vize-Präsident/Obmann, Kassier + StV, Schriftführer + StV

    FK Austria Wien AG: benötigt Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung (Alleinaktionär ist der Verein)


    Wozu benötigen wir jetzt einen Verwaltungsrat und einen Beirat/Kuratorium? Erinnert mich ein wenig nach Postenschacher und darüber mag ich momentan noch weniger nachdenken als über die Austria...


    Warum wandelt man die AG nicht in eine GmbH? Wir ersparen uns den Aufsichtsrat samt Vergütung (der in seiner Funktion scheinbar eh versagt hat) und der Verein hat als Gesellschafter ein unmittelbares Weisungsrecht an die GF der GmbH.


    Quelle: FK Austria Wien - Verein (fk-austria.at) bzw FK Austria Wien - AG (fk-austria.at)

    Vorweg eine Frage angesichts der doch recht aggressiven Posts: weiß jemand mit Sicherheit, dass MK einen Anstellungsvertrag unterfertigt hat, dieser noch nicht von Seiten der AG (durch den AR) unterfertigt wurde, nun auf diese "mündliche Vereinbarung" beharrt und die AG auf Einhaltung des Vertrages zu klagen beabsichtigt?


    Juristische Anmerkungen zu der geführten Debatte:

    • Die Vorstandsbestellung ist eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit und erfolgt durch den AR. Diese sagt nichts über seine Vergütung aus, sondern rein seine Bestellung als vertretungsbefugtes Organ Vorstand der AG. Die Beschlussfassung muss durch Mehrheit im Plenum des Aufsichtsrats (Aufsichtsratsitzung unter Einberufung aller AR) erfolgen.
    • Die Vergütung des Vorstands erfolgt durch ein schuldrechtliches Verhältnis in Form eines Anstellungsvertrages, der meist als freier Dienstvertrag gilt. Dieser Vertrag wird zwischen MK als Dienstnehmer und der AG als Dienstgeber geschlossen.
    • Bei Rechtsgeschäften (wie Dienstverträgen) zwischen der AG und Vorstandsmitgliedern vertritt der Aufsichtsrat die AG. Ein rechtswirksamer Dienstvertrag entsteht somit durch Zustimmung durch den Vorstand und Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Für die Verhandlung und den Abschluss des Dienstvertrags kann ein Ausschuss des AR zuständig sein (zB das Präsidium). Nachdem dieser Ausschuss oder der Aufsichtsrat nachweislich den Beschluss fassen muss, um seinem Willen Ausdruck zu verleihen, benötigt es jedenfalls einen schriftlichen Beschluss für die Zustimmung zum ausverhandelten Dienstvertrag des Vorstands.
    • Daraus ist zu schließen: MK kann den Vertrag nicht rechtswirksam beidseitig unterfertigen und auf Rechtsgültigkeit beharren (so wie das hier jemand angedeutet hat). MK weiß als langjähriger Vorstand, dass Rechtsgeschäfte zwischen ihm und der AG der Zustimmung des AR bedürfen. Somit ist er auch nicht schützenswert, wenn er glaubt, dass eine mündliche Zusage für das Zustandekommen reicht, da eindeutig eine schriftliche Beschlussfassung durch den AR oder den zuständigen Ausschuss des AR vorliegen muss.
    • Zusätzlich werden Dienstverträge meist unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass sie nur gültig sind, wenn auch die Bestellung zum Vorstand erfolgt. Sollte diese Klausel enthalten sein, entfaltet der Dienstvertrag bei Nicht-Bestellung ab 1.7.2021 keine Rechtswirksamkeit. Sollte eine derartige Klausel fehlen, muss ich mich fragen, welchen RA/Notar den Vertrag aufgesetzt hat.
    • Ergebnis: es ist aus juristischer Sicht fast unmöglich, dass MK hier einen klagbaren Anspruch hat. Und wenn doch, stellt sich die Frage des Regressanspruches gegenüber dem AR oder RA/Notar.


    Btw: nein, ich bin kein Freund von MK, sondern lediglich jemand, der versucht die Lage anhand von objektiven Fakten zu beurteilen.

    RL West: dort fehlt mir der Durchblick wie die RL genau gestrickt ist (unterteilt sich nochmals in SB, TI, VB) , wenn dort nur die Hinrunde fertig gespielt wird, gibt es auch keinen Aufsteiger, Wacker II ist zu weit zurück und Wacker I müsste erst einmal in die BL aufsteigen.

    Bei der RL West sollte noch ein Aufstiegsplay-Off unter den ersten beiden aus allen drei "Landes-Regionalligen" stattfinden. Gute Frage, ob es dann einen Aufsteiger geben kann, wenn dieses nicht stattfinden kann.


    Danke für die Auswertung! Die Zulassung haben nur Wels sowie Zweit-Temas von BL-Klubs erhalten. Dann sieht es wohl stark nach nur einem Aufsteiger bzw Absteiger in Liga 2 aus.

    Nummer 1-is mir sowas von wurscht.Wenn du solche leute im Aufsichtsrat hast,die nur dann dabei sind wenn die sonne scheint,dann aber bein ersten regenschauer abhauen,dann brauchst du diese Leute oder sponsoren sowieso nicht


    Ich würde nummer 2 nicht nehmen,weil ich der Meinung bin ,dass für diese Person oder Personen ein ganz anderer Titel hergehört,ich aber nicht erwähne ,weil es massiv unter meiner Gürtellinie wäre. Und da wäre Huarnkind noch ziemlich harmlos


    Wenn dann würde ich nummer 3 wählen. Auf jemanden zu treten der schon am boden liegt,ist für mich dieser titel schon wert. Sich dann auch noch einen Spass zu machen dafür gehört schon sehr viel Dummheit dazu.

    Aus diesem Aspekt habe ich Nummer 3 gewählt, weil es angesichts der "Intelligenz" der Person (diese ist bei Nr 2 jedenfalls nicht vorhanden) moralisch sehr fragwürdig erscheint, wie man für ein paar Lacher auf einen am Boden liegenden hintritt.

    da bin ich ja gespannt, bei wem bald der Steuerfahnder klingelt. Welcher Trainer könnte denn gemeint sein, wer musste denn frühzeitig gehen?

    So dumm musst als Trainer als mal sein. Du hast einen aufrechten Vertrag, aus dem du offiziell versteuertes Geld beziehst. Dann will dich der Verein loswerden und anstatt eine einvernehmliche Lösung durch offizielle Zahlung einer Abfindung zu erzielen, nimmst von dritter Seite Bargeld. Immerhin hätte er das volle Gehalt verlangen können anstatt die Hälfte "steuerfrei", wäre vermutlich sogar mehr gewesen und er hätte nichts zu befürchten.


    Da bin ich schon auf die Ermittlungen der Finanzpolizei und eventuelle Finanzstrafverfahren gespannt. Seinen Job als Trainer kann er dann auch gleich an den Nagel hängen.

    ab 19.5 sollen Veranstaltungen Outdoor bis 3.000 Zuschauer zugelassen sein - falls wir im Playoff sind wird ein Heimspiel da reinfallen - mit oder ohne Zuseher???

    Mit Zusehern. Wurde auf Sky bereits thematisiert, dass in der letzten Runde Zuschauer wieder zugelassen sind (sofern alles so eintritt).

    Ich wäre ja dafür, dass wir als Fans einen Verein (mit offenem Zugang) gründen, Geld zusammen tragen und 49,9% der Anteile an der AG kaufen. Den Verein kann man ja "Austria Wien Mitgliederverein" nennen und bei 5.000 Mitgliedern würde das jeden gerade mal 2.500 Euro kosten, um die Anteile zu erwerben. Die Gebühr für die Vereinsanmeldung beim Magistrat spendiere ich gerne ;)