Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grüne

  • Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, wurden die Grenzen des guten Geschmackes leider mittlerweile wiederholt überschritten. Mittlerweile steigt nicht leider nur die Härte der Taten, sondern auch die Taktrate.


    Da braucht man nicht einmal eine Vereinsbrille aufgesetzt zu haben, um im Sinne der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung zu fordern, dass dem Ganzen endlich einmal Einheit geboten wird, bevor es noch mehr ausartet, denn Gewalt erzeugt bekanntlich meist Gegengewalt, die Leidtragenden sind dann nicht selten Unschuldige die zum Handkuss kommen!

  • wird schon der ein oder andere Gaffer dabei gewesen sein, mir würde schon reichen, wenn sie jene verurteilen, die auch was gemacht haben. Pauschalurteile haben etwas widerliches an sich.


    Der Landfriedensbruch geht hoffentlich nie durch, sonst reicht es wirklich aus auf eine Demo zu gehen, gemeinsam Auswärts zu fahren, ein Konzert zu besuchen, sich mit mehreren Freunden treffen und und und. Der Fantasie der Staatsanwaltschaft wären dann keine Grenzen mehr gesetzt.


    Schlechter Vergleich. Der grüne Marsch zum Westbahnhof war keine angemeldete Demo, kein Freundschaftstreff und kein Konzertbesuch. Das war ein angesagter Randaleausflug und wer da zum Gaffen mitgeht, hat mM Pech gehabt.

  • wird schon der ein oder andere Gaffer dabei gewesen sein, mir würde schon reichen, wenn sie jene verurteilen, die auch was gemacht haben. Pauschalurteile haben etwas widerliches an sich.


    Der Landfriedensbruch geht hoffentlich nie durch, sonst reicht es wirklich aus auf eine Demo zu gehen, gemeinsam Auswärts zu fahren, ein Konzert zu besuchen, sich mit mehreren Freunden treffen und und und. Der Fantasie der Staatsanwaltschaft wären dann keine Grenzen mehr gesetzt.


    1. Nur wegen einer Anklage gibt es nicht unbedingt auch einen Schuldspruch - dafür gibt's ja die Richter_innen.
    2. Warum ist ein Grüner bei der Ankunft von Austria-Fans am Westbahnhof dabei? Weil er uns zujubeln will, weil wir so schön spielen? Wohl eher nicht. Wenn jemand nur "schauen" hätte wollen, hätte er ja bei den ersten Randalen (also nach ca 15 - 30 sek) gehen könnnen. Dann noch dabei bleiben und jetzt auf unschuldig tun? LÄCHERLICH!

  • 1. Nur wegen einer Anklage gibt es nicht unbedingt auch einen Schuldspruch - dafür gibt's ja die Richter_innen.
    2. Warum ist ein Grüner bei der Ankunft von Austria-Fans am Westbahnhof dabei? Weil er uns zujubeln will, weil wir so schön spielen? Wohl eher nicht. Wenn jemand nur "schauen" hätte wollen, hätte er ja bei den ersten Randalen (also nach ca 15 - 30 sek) gehen könnnen. Dann noch dabei bleiben und jetzt auf unschuldig tun? LÄCHERLICH!


    Punkt 2. muss durch Punkt 1. geklärt werden ;)

  • wird schon der ein oder andere Gaffer dabei gewesen sein, mir würde schon reichen, wenn sie jene verurteilen, die auch was gemacht haben. Pauschalurteile haben etwas widerliches an sich.


    Der Landfriedensbruch geht hoffentlich nie durch, sonst reicht es wirklich aus auf eine Demo zu gehen, gemeinsam Auswärts zu fahren, ein Konzert zu besuchen, sich mit mehreren Freunden treffen und und und. Der Fantasie der Staatsanwaltschaft wären dann keine Grenzen mehr gesetzt.


    nein, ganz falsch. es wurde mir bestätigt, dass im rapid-dorf gezielt mit der aussage "heute zeigen wir es den juden" für den marsch zum wbhf geworben wurde, ausserdem war das ja als rache für einen (angeblichen) angriff der ustler auf die ur-kinderabteilung gedacht.


    jeder der zum marsch ging, wusste bzw. durfte damit rechnen, dass es krachen wird, daher 1. sskm und 2. ist der paragraph des landfriedensburch wie geschaffen für jeden gewaltbereiten asozialen, der sich nur in einer gruppe seiner komplexe und hemmungen entledigen traut ...


    keiner musste, aber jeder wollte zum westbhf. und wenn es nur zum gaffen war, diese typen wurden entweder freigesprochen oder zu geringen bedingten haftstrafen oder unbedingten geldstrafen verurteilt. der o.p. als rädelsführer hat sicher zurecht mehr bekommen.

    "austrianer ist, wer sich über alles aufregen kann"


    For, as long as but a hundred of us remain alive, never will we on any conditions be brought under Green rule. It is in truth not for glory, nor riches, nor honours that we are fighting, but for freedom - for that alone, which no honest man gives up but with life itself.

    Einmal editiert, zuletzt von zkk ()

  • nein, ganz falsch. es wurde mir bestätigt, dass im rapid-dorf gezielt mit der aussage "heute zeigen wir es den juden" für den marsch zum wbhf geworben wurde, ausserdem war das ja als rache für einen (angeblichen) angriff der ustler auf die ur-kinderabteilung gedacht.


    solange kein zeuge vor gericht diese geschichte bestätigt, ist es nicht mehr als eine behauptung - auch wenns die wahrheit ist.


    passt aber zum unrechtsbewusstsein, das sich in der fußball-subkultur etabliert hat.

  • es geht nicht darum was hätte sein können....im idealfall ist man freizusprechen, solange einem keine schuld nachgewiesen werden kann^^

  • Vermutlich weil das Urteil der Grünen aufgrund des Einspruches noch nicht rechtskräftig ist, wohingegen allen anscheins nach Manis Urteil bereits rechtskräftig ist...


    Ist mir schon klar.
    Ich frage mich nur, wenn man sich wehrt,ist man schuldig? Wenn man gemeinsam wo hingeht um jemand zu verprügeln ist man anscheinend das arme Schwein,das von nichts gewusst hat??? Das geht mir am Arsch!

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich sind Strafbestimmungen sicher hin und wieder zu evaluieren, so wie andere Gesetze laufend ebenso überarbeitet werden... der Zeitpunkt und der Zusammenhang mit den besten Fans von allen hinterlässt aber irgendwie einen schalen Beigeschmack... der Vergleich mit dem Tierschützerprozess und dem dafür missbrauchten Mafia-Paragraphen ist auch :facepalm

  • Ist mir schon klar.
    Ich frage mich nur, wenn man sich wehrt,ist man schuldig? Wenn man gemeinsam wo hingeht um jemand zu verprügeln ist man anscheinend das arme Schwein,das von nichts gewusst hat??? Das geht mir am Arsch!


    Herzlich Willkommen in Österreich!!!

  • Ist mir schon klar.
    Ich frage mich nur, wenn man sich wehrt,ist man schuldig? Wenn man gemeinsam wo hingeht um jemand zu verprügeln ist man anscheinend das arme Schwein,das von nichts gewusst hat??? Das geht mir am Arsch!


    Meines Wissens wurde er ja nicht verurteilt wegen "Raufhandel" oder ähnlichem sondern wegen Sachbeschädigung. Weil anscheinend der Lieferwagen (nachdem sie vom VTK zurückgekommen sind) noch "bearbeitet" wurde... (Wobei ich so einen ähnlichen Sachverhalt schon einmal persönlich hatte. Es wurde mir aber vom Polizisten der den Fall bearbeitet hatte damals nahegelegt, mich bei der geschädigten Firma zu melden und den Schaden zu bezahlen & mich zu entschuldigen - 1.500 Euro und eine demütige Entschuldigung später war die Sache dann vom Tisch. Wenn man jedoch jemandem etwas anhaben möchte dann wird man dem das natürlich nicht anbieten sondern mit der Keule des Gesetzes "drüberfahren").

  • rechtskräftige verurteilung, also sofortiges sv für die verurteilten. sskm.


    die höhe der haftstrafen wird noch vom olg bestätigt, herab- oder heraufgesetzt, aber zumindest sollte nun dieser herr o.p. stadien in ö bis auf weiteres nur mehr von aussen betrachten dürfen ... es fällt mir nicht schwer, kein mitleid zu empfinden ... ^^

    "austrianer ist, wer sich über alles aufregen kann"


    For, as long as but a hundred of us remain alive, never will we on any conditions be brought under Green rule. It is in truth not for glory, nor riches, nor honours that we are fighting, but for freedom - for that alone, which no honest man gives up but with life itself.

  • rechtskräftige verurteilung, also sofortiges sv für die verurteilten. sskm.


    die höhe der haftstrafen wird noch vom olg bestätigt, herab- oder heraufgesetzt, aber zumindest sollte nun dieser herr o.p. stadien in ö bis auf weiteres nur mehr von aussen betrachten dürfen ... es fällt mir nicht schwer, kein mitleid zu empfinden ... ^^


    schön wärs...

  • rechtskräftige verurteilung, also sofortiges sv für die verurteilten. sskm.


    die höhe der haftstrafen wird noch vom olg bestätigt, herab- oder heraufgesetzt, aber zumindest sollte nun dieser herr o.p. stadien in ö bis auf weiteres nur mehr von aussen betrachten dürfen ... es fällt mir nicht schwer, kein mitleid zu empfinden ... ^^


    bekommt er nie, da das nicht beim stadion war.

    • Offizieller Beitrag

    bekommt er nie, da das nicht beim stadion war.


    War doch woanders zu lesen: Anzeige reicht, oder?


    Edit: Auf der Wikipedia steht nur die deutsche Regelung, da sich die sehr oft ähneln, kann es gut sein dass das bei uns auch so ist:


    Die zugrunde gelegten Vergehen müssen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung standen, nicht zwingend an der Sportstätte selbst stattgefunden haben.


    Das heisst für mich, dass, wenn Fußballfans des Vereins A Fußballfans des Vereins B bei der Rückreise von einem Fußballspiel wegen der Tatsache, dass sie Anhänger des Vereins B sind, vermöbeln wollen, sehr wohl in Zusammenhang mit der Sportveranstaltung standen.

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