Einstieg Investor geht sowohl bei AG (Aktionär) als auch bei GmbH (Gesellschafter).
Variante 1: Der Verein FK Austria Wien verkauft einen Teil seiner Anteile an den Investor und der Verein schießt das Geld der AG/GmbH in Form eines Gesellschafterzuschusses zu.
Variante 2: Der Verein beschließt eine Kapitalerhöhung und verzichtet auf sein Bezugsrecht der Anteile zugunsten des Investors. Das Geld fließt direkt vom Investor in die AG/GmbH.
In beiden Fällen wird sich der Kaufpreis bzw. die Kapitalerhöhung an der vereinbarten Bewertung bemessen.
Bezüglich der Rechte des Investors (ab 25,1%) sind einige gesetzliche Bestimmungen disponibel. Sprich der Verein kann vorab eine Satzungsänderung machen und gewisse Zustimmungserfordernisse so ändern, dass danach die einfache Mehrheit (anstatt dreiviertel Mehrheit) für Beschlüsse reicht. Dann könnte der Verein gewisse Dinge weiterhin allein entscheiden. Wird aber ejne Verhandlungssache sein, was für den Investor dahingehend in Ordnung ist.