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_pantera_

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Montag, 7. Juni 2010, 21:10

Bei Sport und Spiel, da darf man viel

Aus dem heutigen Rechtspanorama:

Zitat

06.06.2010 | 18:49 | (Die Presse)

Nur wer die Regeln weit überschreitet, wird von Gerichten zur Kasse gebeten.
Bei Sport und Spiel gelten eigene Regeln: Wer sich verletzt, kann grundsätzlich keine Entschädigung verlangen. Denn er hat mit der Teilnahme am Sport zugestimmt, Verletzungen in Kauf zu nehmen. Selbst „unvermeidliche Regelverstöße“, etwa ein Foul, muss man sich laut Judikatur gefallen lassen. Doch muss Schadenersatz geleistet werden, wenn es sich um ein untypisches Foul handelt. So wurde in den 1990er-Jahren ein Fußballer zivilrechtlich verurteilt, der ohne jede Aussicht, den Ball zu erreichen, den Gegner mit gestrecktem Bein zu Fall brachte. Der Ball befand sich zum Zeitpunkt des Fouls zwei Meter vom verletzten Spieler entfernt.

Der frühere Austria-Tormann Joey Didulica wurde sogar strafrechtlich in erster Instanz verurteilt. Er war im Kung-Fu-Stil aus dem Tor herausgekommen und hatte Rapid-Stürmer Axel Lawaree schwer verletzt. Das Oberlandesgericht Wien änderte 2007 aber das Urteil in einen Freispruch. Eine Verletzung im Kampf um den Ball sei eine unumgängliche, spartenspezifische Begleiterscheinung, so der Richter. Auch ein unrichtiges Einschätzen einer Spielsituation liege noch in der Natur der Kampfsportart Fußball. Lawaree wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Hier kam es zu keinem Urteil, weil sich die beiden Spieler auf einen Vergleich einigten.

Gericht vergibt Anfängerbonus
Einen Unterschied macht es auch, ob man die konkrete Sportart neben einem Anfänger oder einem Profi betreibt. Ein Beispiel: Ein Mann wählte als Partnerin beim Tennis-Doppel eine unerfahrene Frau. Diese erwischte beim Schlag aber nicht den Ball, sondern das Gesicht des Partners. Der Oberste Gerichtshof betonte in seiner Entscheidung, dass das einem erfahrenen Spieler niemals hätte passieren dürfen. Da die Frau jedoch eine Anfängerin gewesen war, habe sie nicht für den entstandenen Schaden einzustehen.

Nicht bei jedem Sport kommt man aber so einfach davon. Beim sogenannten „Vollkontakt-Trampolinspringen“ kann man sich laut des Oberlandesgerichts Innsbruck nicht darauf herausreden, dass man sich nur an die Regeln gehalten habe. Bei diesem Bewerb springen Leute auf dem Trampolin und versuchen, sich gegenseitig aus dem Feld zu katapultieren. Dieser unfaire Sport sei sozial nicht adäquat, urteilte das Gericht. Wird jemand verletzt, kann er erfolgreich den Schädiger klagen.

Zu beachten ist auch, dass das typische Sportrisiko nur gegenüber Mitspielern gilt. Gegenüber Zuschauern und sonstigen Unbeteiligten hat man sicherzustellen, dass niemand verletzt wird. Das gilt, wie das OLG Linz festhielt, auch für einen Squash-Spieler, der vor dem Spiel in der Aufwärmphase einem Kollegen seinen „besonderen Schlag“ zeigen wollte ...

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.06.2010)


Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
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2

Montag, 7. Juni 2010, 21:39

hui, ist das sommerloch schon da? :D

dazu sei noch gesagt:
http://www.youtube.com/watch?v=jEmWUccx3Lo

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