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markus

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Samstag, 10. Oktober 2009, 15:27

dienstrechtliche Frage - bitte dringend um Antwort(en). Danke!

dienstrechtliche frage:

folgender sachverhalt: angestellter ist im urlaub. (montag) geht montag nachmittag/abend zum arzt, der ihn mit MONTAG arbeitsunfähig schreibt....

dienstag vormittag folgt die (telefonische) krankmeldung bei arbeitgeber (geht ja nicht früher...); krankenstand und letzter tag der arbeitsunfähigkeit ist zb freitag.

nach genesung gibt der angestellte seine krankmeldung (bestätigung des arztes in papieform) ab...

so weit so gut. diskussionspunkt und fragestellung ist jetzt ob der montag-urlaubstag als urlaubs-oder krankenstandstag gilt!?

der angestellte beruft sich auf krankmeldung des arztes, mit montag ausgefüllt.
arbeitgeber beruft sich aufd ie krankmeldung des angestellten, die erst dienstag früh telefonisch erfolgte und meint montag war urlaubs- und nicht krankenstandstag..., krankenstand daher ab dienstag richtig...

wer hat recht? (bitte keine "ich glaube der hat recht meldungen, bitte antwort wie es wirklich ist!)

danke!

p.s. und weil wir gerade dabei sind... welche gründe kanns für eine einvernehmliche kündigung nach 10 jahren dienstverhältnis geben... (abfertigung usw kosten dem arbeitgeber ja doch eine stange geld...) prinzipiell sind die fronten so dass arbeitgeber keine einvernehmliche lösung anbieten will und arbeitnehmer naturlich auch nicht freiwillig kündigt und auf einen schönen batzen geld freiwillig verzichtet... welche möglichkeiten gibts da???

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »markus« (10. Oktober 2009, 17:38)


Violet-Withe-Power

Ja die AUSTRIA WIEN tief im Herzen drin

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Samstag, 10. Oktober 2009, 15:39

1. Hatt der Arbeitnehmer 3tage Zeit einen Krankenstand in seiner Firma zumelden,das heist auch rückwirkend.
2. Hebt ein Krankenstand IMMER den Urlaub auf.
Kannst mir glauben bin Betriebsrat zwar nur ein kleiner aber immerhin

IDa13

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3

Samstag, 10. Oktober 2009, 15:47

Krankenstand ab Montag
- Zeitpunkt der Ausstellung der Meldung unbedeutend, wenn sogar am gleichen Tag
- Schnellstmögliche Übermittlung an den Diestgeber, ist auch erfolgt
(Krankenstand im Urlaub hebt diesen nur auf wenn er länger als 3 Tage dauert)

Der Arbeitnehmer könnte eine einvernehmliche Lösung anbieten und man könnte sich zB auf die halbe Abfertigung einigen

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4

Samstag, 10. Oktober 2009, 18:49

Einvernehmlich bedeutet meist das der Arbeitnehmer auf irgendwas verzichten muss, wenns also nicht so ist das es den Arbeitnehmer jeden Tag das Nervenkostüm zerreist wenn er in die Arbeit gehen muss oder er den ganzen Tag grantig ist, würd ichs auf eine normale Kündigung anlegen.

Noch dazu gibts bei einer Einvernehmlichen Kündigung eine gewisse Standzeit beim AMS wenn sich da nix geändert hat.

Prinzipiell ist es immer wichtig seine Kollektivverträge zu kennen, seine Pflichten und Rechte viele wissen oft gar nicht bescheid über ihre Rechte und auch Pflichten.

Im Normalfall gilt immer zumindest das was im Kollektiv steht ausser man hat einen eigenen Vertrag in dem es bessere Vereinbarungen gibt, hat man einen Dienstvertrag und dort stehen Dinge drinnen die schlechter als im Kollektivvertrag sind kommt trotzdem der Kollektiv zum tragen.

Wenn man im Zweifel ist einfach mal bei der AK oder den Gewerkschaften nachfragen, viele wissen ja nicht mal das es in ihrem Betrieb eigentlich einen Betriebsrat geben könnte.
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Fischamender

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5

Samstag, 10. Oktober 2009, 21:27

Erkrankung während des Urlaubes
§ 5. (1) Erkrankt (verunglückt) ein Arbeitnehmer während des Urlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, so werden auf Werktage fallende Tage der Erkrankung, an denen der Arbeitnehmer durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat.
(2) Übt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubes eine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit aus, so findet Abs. 1 keine Anwendung, wenn die Erkrankung (der Unglücksfall) mit dieser Erwerbstätigkeit in ursächlichem Zusammenhang steht.
(3) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitzuteilen. Ist dies aus Gründen, die nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten sind, nicht möglich, so gilt die Mitteilung als rechtzeitig erfolgt, wenn sie unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt wird. Bei Wiederantritt des Dienstes hat der Arbeitnehmer ohne schuldhafte Verzögerung ein ärztliches Zeugnis oder eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über Beginn, Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Erkrankt der Arbeitnehmer während eines Urlaubes im Ausland, so muß dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung darüber beigefügt sein, daß es von einem zur Ausübung des Arztberufes zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Eine solche behördliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die ärztliche Behandlung stationär oder ambulant in einer Krankenanstalt erfolgte und hierüber eine Bestätigung dieser Anstalt vorgelegt wird. Kommt der Arbeitnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist Abs. 1 nicht anzuwenden.

siehe:

http://www.bmwfj.gv.at/NR/rdonlyres/0784…aubsgesetz.pdfh

lumpi

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6

Sonntag, 11. Oktober 2009, 00:05

dienstrechtliche frage:

p.s. und weil wir gerade dabei sind... welche gründe kanns für eine einvernehmliche kündigung nach 10 jahren dienstverhältnis geben... (abfertigung usw kosten dem arbeitgeber ja doch eine stange geld...) prinzipiell sind die fronten so dass arbeitgeber keine einvernehmliche lösung anbieten will und arbeitnehmer naturlich auch nicht freiwillig kündigt und auf einen schönen batzen geld freiwillig verzichtet... welche möglichkeiten gibts da???


Grund brauchst für eine einvernehmliche Kündigung nicht da diese zwischen Arbeitnehmer und -geber im Rahmen der Gesetzlichen Rahmenbedingungen abgehandelt wird. Ist quasi a freiwillige Basis wenn sich beide Seiten einig sind. Ich würd aber, bevor ich sowas mach, meine Ansprüche von der AK, oder wennst bei der Gewerkschaft bist von dieser, prüfen lassen weil einmal unterschrieben hast den schlauch wennst danach draufkommst das dir dadurch diverse Zahlungen flöten gehen. Im prinzip macht eine envernehmliche nur Sinn wenns entweder gar nimmer geht oder du schnell raus musst aus dem aktuellen Dienstverhältniss weislt was neues hast, ansonsten würd ich mich kündigen lassen weil du da einerseits einen freien Tag zur Arbeitsuche hast pro Woche den du dir frei einteilen kannst, zum anderen deinen ganzen Ansprüche sicher gewahrt bleiben im Gegensatz zur einvernehmlichen wo ma sich fast alles ausmachen kann. Zusätzlich stellen die meisten Firmen die einen Arbeitnehmer kündigen diesen Dienstfrei bis zum Ende der Kündigungsfrist wenns Verhältniss nimmer passt weil eh keiner damit rechnet das derjenige dann noch produktiv arbeitet...



Noch dazu gibts bei einer Einvernehmlichen Kündigung eine gewisse Standzeit beim AMS wenn sich da nix geändert hat.

Standzeit hast nur bei Selbstkündigung, bei einer einvernehmlichen gibts das entweder schon seit ewigen Zeiten nimmer oder gabs überhaupt nie.

Duketom

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Sonntag, 11. Oktober 2009, 00:38


Noch dazu gibts bei einer Einvernehmlichen Kündigung eine gewisse Standzeit beim AMS wenn sich da nix geändert hat.


nein definitiv nicht, nur bei selbstkündigung gibts net "Standzeit" ich hab mich auch offiziell einvernehmlich von meiner Firma befreit und hatte keine Standzeit

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Sonntag, 11. Oktober 2009, 02:01

Zitat



Während des Zeitraumes, für den Ihnen eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt von dem/der DienstgeberIn gezahlt wird, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Daher können Sie in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld beziehen.

Ist der Anspruch auf eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt strittig oder aus sonstigen Gründen von dem/der ArbeitgeberIn nicht bezahlt worden, so kann das Arbeitslosengeld als Vorschuss gewährt werden. ams.at

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9

Sonntag, 11. Oktober 2009, 10:55

Kann schon sein das es diese Standzeit jetzt nicht mehr gibt aber vor ca 10 Jahren muss es sie noch gegeben haben, da ichs von einem Familienfall her so kenne.
Bei Selbstkündigung weiß ich es aus eigener Erfahrung wobeis mir egal war da ich sowieso gleich wo anders anfangen konnte was mir damals sogar lieber war als die Sicherheit die ich als Betriebsrat hatte was Kündbarkeit betrifft.

Wobei jeden zu raten ist wenns einem wo nicht gefällt lieber mal wechseln, natürlich zuerst schaun das man abgesichert ist.

Wenn man mal in großen und kleinen Firmen gearbeitet hat lernt man so ziemlich alle Vorzüge und Nachteile kennen.
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markus

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10

Sonntag, 11. Oktober 2009, 11:14

danke für die vielen antworten. die urlaubssache scheint definitiv geklärt zu sein.

die motivation des angestellten eine einvernehmliche lösung zu finden ist auch klar. welche gründe können den arbeitgeber motivieren eine solche lösung zu finden? wenn der arbeitgeber nicht darauf eingeht bleibt arbeitnehmer ja nichts anderes als selbst zu kündigen und dann erst recht diverse ansprüche zu verlieren... oder?

VIOLA25

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11

Sonntag, 11. Oktober 2009, 11:21

...solange Krank sein,das es dem Arbeitgeber zu mühsam wird und dich/ihm dann sowieso entlässt !!! (natürlich nur dann machen wenns nicht anders geht ;) )
Die NR.1 in WIEN sind WIR


violad80

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12

Sonntag, 11. Oktober 2009, 12:37

danke für die vielen antworten. die urlaubssache scheint definitiv geklärt zu sein.

die motivation des angestellten eine einvernehmliche lösung zu finden ist auch klar. welche gründe können den arbeitgeber motivieren eine solche lösung zu finden? wenn der arbeitgeber nicht darauf eingeht bleibt arbeitnehmer ja nichts anderes als selbst zu kündigen und dann erst recht diverse ansprüche zu verlieren... oder?


Hauptmotivation für den Arbeitgeber ist meist, das Nichtabwarten Müssen der Kündigunggsfrist, da eine einvernehmliche mit jedmöglichem Datum stattfinden kann

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