Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »markus« (10. Oktober 2009, 17:38)
dienstrechtliche frage:
p.s. und weil wir gerade dabei sind... welche gründe kanns für eine einvernehmliche kündigung nach 10 jahren dienstverhältnis geben... (abfertigung usw kosten dem arbeitgeber ja doch eine stange geld...) prinzipiell sind die fronten so dass arbeitgeber keine einvernehmliche lösung anbieten will und arbeitnehmer naturlich auch nicht freiwillig kündigt und auf einen schönen batzen geld freiwillig verzichtet... welche möglichkeiten gibts da???
Noch dazu gibts bei einer Einvernehmlichen Kündigung eine gewisse Standzeit beim AMS wenn sich da nix geändert hat.
Zitat
Während des Zeitraumes, für den Ihnen eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt von dem/der DienstgeberIn gezahlt wird, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Daher können Sie in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld beziehen.
Ist der Anspruch auf eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt strittig oder aus sonstigen Gründen von dem/der ArbeitgeberIn nicht bezahlt worden, so kann das Arbeitslosengeld als Vorschuss gewährt werden. ams.at
) danke für die vielen antworten. die urlaubssache scheint definitiv geklärt zu sein.
die motivation des angestellten eine einvernehmliche lösung zu finden ist auch klar. welche gründe können den arbeitgeber motivieren eine solche lösung zu finden? wenn der arbeitgeber nicht darauf eingeht bleibt arbeitnehmer ja nichts anderes als selbst zu kündigen und dann erst recht diverse ansprüche zu verlieren... oder?
Forensoftware: Burning Board® 3.1.5, entwickelt von WoltLab® GmbH