die kleine möchtergern hools von ried werden am 23.9 schon sehendann sind sie in wien und werden zerlegt die scheis bauern wie feig wenn man uns anzeig !!!!scheis bauern!!
laufen imma glei zu den cops weinen!!!
Signaturreif - der 14 Jährige Troll spricht über "möchtegern hools" !die kleine möchtergern hools von ried werden am 23.9 schon sehendann sind sie in wien und werden zerlegt die scheis bauern wie feig wenn man uns anzeig !!!!scheis bauern!!
laufen imma glei zu den cops weinen!!!
Papperlapapp, lieber vorm Sofa Chips fressen - tut ja nicht weh !![]()
Doch, wenn ma sich dabei in die Zunge beißt.![]()
Krieg amal so a Soizkerndl in die Luftröhrn,!
Einwilligung des Verletzten
§ 90. (1) Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Eine Bestimmung zum Komers ist mir noch nicht untergekommen, ist auch keine Spezialität von Juristen, sondern Studentenverbindungen. Da ließe sich wahrscheinlich drüber diskutieren (wobei ich nix dagegen hätte, das zu verbieten).
LvG,
_pantera_



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Geldstrafen wurden heute bei der 2. Verhandlung im Obersten Landesgericht Linz um einen Minimalteil gesenkt! Bei jenem Wiener mit der Bewährung von 6 Monate auf 4 Monate heruntergeschraubt!
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