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Donnerstag, 3. September 2009, 11:06

Kräftemessen Ried - AUSTRIA WIEN, Nachspiel im Gerichtssaal!

HEUTE KRONEN ZEITUNG SEITE 26!

"DAS WAR DOCH NUR EIN KRÄFTEMESSEN"

Fans der Wiener Austria und des SV Ried trafen gestern in Ried (OÖ) aufeinander. Jedoch nicht im Fussballstadion, sondern im (Schwur-)Gerichtssaal. Und es ging auch nicht um das runde Leder, sondern um eine Schlägerei zwischen zwei Fanclubs. Die 20(!) Angeklagten beschwichtigten: "Es war doch nur ein Kräftemessen!".

Mit Sport hat die von Richter Gerhard Liener verhandelte Causa nichts mehr zu tun. Nachdem es bei Spielen zwischen dem Sv Ried und der Wiener Austria bereits zum verbalen Schlagabtausch gekommen war, verabredete man sich telefonisch zum "Kräftemessen". So harmlos, wie es die Angeklagten nun darstellen wollen, war die Sache nicht: Die Kontrahenten kamen mit Bandagen und Mundschutz, die "Mannschaften" trugen schwarze bzw. weiße Trikots, und auch ein Schiedsrichter wurde bestimmt. Verletzte habe es keine gegeben, beteuerten die Angeklagten. "So etwas wird in solchen Kreisen auch nicht angezeigt", weiß die Staatsanwältin Ernestine Heger. Aufgeflogen ist die Keilerei nach einenhalb Jahren - durch ein Video das in Fankreisen kursierte. Am Mittwoch gab es erste Urteile für die Wiener "Veilchen": Sechs Monate bedingte Haftstrafe bzw. unbedingte Geldstrafen. Gegen die Rieder "Supras" wurde vertagt.

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Zufälligerweise hat die Kronen Zeitung nicht erwähnt, dass die unbedingten Geldstrafen im Tausendeurobereich und höher liegen! Das will man natürlich den Lesern nicht erzählen. War gestern wirklich ein netter Ausflug nach Ried mit einer 5 Stunden Verhandlung und einem Richter, der das Urteil schon vor der Verhandlung fällte! Man darf nicht vergessen, dass niemand verletzt wurde und das ganze auf einem neutralen Platz ausgetragen wurde, sprich es wurde kein unbeteiligter ins Geschehen eingebunden bzw. belästigt! In Deutschland gab`s vor Kurzem für das Selbe einen Freispruch für alle Angeklagten! Den Riedern wünsche ich für das kommende Urteil alles Gute und Viel Glück, sie werden es brauchen (UND NEIN, DAS IST KEINE IRONIE!!!). Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen!!!

LuckyLuke

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Donnerstag, 3. September 2009, 11:42

das urteil is a witz... da wurde lange zeit geraunzt doch seine raufgschichtln abseits des stadions durchzuführen und dann gibts dafür härtere strafen als direkt ums stadion... denn da wird man in der regel aufgeschrieben und mit einer im verhältnis minimalen geldstrafe belangt... verletzte gabs auch keine und unbeteiligte wurden ebenfalls verschont...

auf jedem sado maso treffen gibts mehr verletzte... schick ma dem rieder gericht ein paar videos... soll er die mal alle verhandeln - idioten!

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3

Donnerstag, 3. September 2009, 11:52

ich nehme mal stark an, das weder die Rieder noch die Austrianer eine Anzeige gemacht haben. Was wird dann verhandelt oder wie lautet die Straftat/Anklage.

Werden Boxer, Ringer, Judoirgendwas usw. ebenfalls in Zukunft angelklagt und verurteilt?

OriginalFans

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Donnerstag, 3. September 2009, 12:10

Schwere versuchte Körperverletzung, Landfriedensbruch, Gefährliche Drohung, Raufhandel und bei der Person mit der bedingten Haftstrafe zusätzlich Redelsführerei!

BartL

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5

Donnerstag, 3. September 2009, 12:14

Ned bös sein, aber ich geh mal davon aus dass das Video irgendwo im Internetz herumgegeistert ist und das man da ned jeden scheiss reinstellen sollte hat sich glaub ich schon überall herumgesprochen. Interessanter wäre jedoch wer hat die Geschichte bei der Staatsanwaltschaft dann angezunden ? Muss ja jemand Anzeige erstattet haben.

daemeth

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Donnerstag, 3. September 2009, 12:15

die staatsanwaltschaft selber??? es muß ja kein opfer geben.
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Felly

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Donnerstag, 3. September 2009, 12:22

Es is ja bekannt, dass die Rieder Behörde a "bissl" profilierungssüchtig is.
"leicht gestörte Rapidfans, wobei, ich entschuldige mich, schwer gestörte Rapidfans" - O-Ton B. Jirka, 01.05.11, R****-RB

Andi

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8

Donnerstag, 3. September 2009, 12:28

@ Bartl

Sicher, dass jemand eine Anzeige machen muss? Das kann auch vom Staat verfolgt und bestraft werden und da muss meines Wissens nach nicht zwangsläufig irgendeine Person eine Anzeige gegen jemanden machen.

LuckyLuke

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9

Donnerstag, 3. September 2009, 12:38

Ned bös sein, aber ich geh mal davon aus dass das Video irgendwo im Internetz herumgegeistert ist und das man da ned jeden scheiss reinstellen sollte hat sich glaub ich schon überall herumgesprochen. Interessanter wäre jedoch wer hat die Geschichte bei der Staatsanwaltschaft dann angezunden ? Muss ja jemand Anzeige erstattet haben.


also wenns um videos im i-netz gehen würde, kämen die richter vom verhandeln nimma weg... das kanns ned sein...

GFJ77

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Donnerstag, 3. September 2009, 13:21



also wenns um videos im i-netz gehen würde, kämen die richter vom verhandeln nimma weg... das kanns ned sein...


Ich wart nur auf das erste Verfahren weil jemand im Fansektor etwas gefilmt hat, auf Youtube gestellt hat, und so ein Schuldiger gefunden wurde. Beim Rauch, einem falschen Handzeichen etc.
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zkk

Altspatz

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Donnerstag, 3. September 2009, 14:10

Schwere versuchte Körperverletzung, Landfriedensbruch, Gefährliche Drohung, Raufhandel und bei der Person mit der bedingten Haftstrafe zusätzlich Redelsführerei!


sind mwn alles offizialdelikte, dh es braucht keine anzeige durch dritte, die sta kann von alleine tätig werden (genauer weiß es aber sicher die uli ;) ).

was mich grundsätzlich irritiert ist, dass die beteiligten alle "freiwillig" mitgemacht haben und sich sicher untereinander nie anzeigen würden. ich habe mit der 3. hz nichts u tun, respiektiere aber die fww-typen, denn die hauen sich ja nur unter ihresgleichen und lassen "normalos" normalerweise ... in ruh.

wäre interessant, wie die vom video auf die leute kamen, auf solchen szenevideos werden doch die gesichter unkenntlich gemacht, oder?

auf jeden fall ein schäbiges urteil.

just my 2 cents
"austrianer ist, wer sich über alles aufregen kann"

Fuzzy

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Donnerstag, 3. September 2009, 15:04

Wennst über Politiker reden willst schreib ins Politik Forum... oder was hat Petzner und Co mit der Geschichte von/in Ried zu tun?

Danke!
Man wird Sir Parits mal ein Denkmal bauen und womit? Mit Recht!.
Im Gegensatz zu Liebe kann man Respekt nicht kaufen! Zitat: Homer J. Simpson!

derstandard.at: Rapid bemühte sich, entwickelte aber die Gefährlichkeit eines taubblinden Goldhamsters mit Hüftprothesen.

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Donnerstag, 3. September 2009, 17:34


daemeth

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Donnerstag, 3. September 2009, 17:43

hmmm, wieder aufpumpen gehn *g*
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gloryhunter

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Donnerstag, 3. September 2009, 20:22

Wennst über Politiker reden willst schreib ins Politik Forum... oder was hat Petzner und Co mit der Geschichte von/in Ried zu tun?

Danke!


ez ging es eindeutig nicht um ein politisches statement sondern darum aufzuzeigen wie willkürlich justiz und exekutive agieren und dass bei bestimmten personengruppen (wurscht welches politischen lagers) unterschiedlich verfahren wird obwohl nach dem gesetz alle gleich sind. gibt auch sicher genug beispiele für ähnliche verfehlungen aller anderen parlamentsparteien.

Mustedanagic

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Donnerstag, 3. September 2009, 21:53

... oder was hat Petzner und Co mit der Geschichte von/in Ried zu tun?


Das Interesse an epillierten, athletischen Jünglingskörpern und deren Ertüchtigung?
AUSTRIA ERIT IN ORBE ULTIMA

_pantera_

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Donnerstag, 3. September 2009, 23:23

Wennst über Politiker reden willst schreib ins Politik Forum... oder was hat Petzner und Co mit der Geschichte von/in Ried zu tun?

Danke!


ez ging es eindeutig nicht um ein politisches statement sondern darum aufzuzeigen wie willkürlich justiz und exekutive agieren und dass bei bestimmten personengruppen (wurscht welches politischen lagers) unterschiedlich verfahren wird obwohl nach dem gesetz alle gleich sind. gibt auch sicher genug beispiele für ähnliche verfehlungen aller anderen parlamentsparteien.


ok, nachdem's offenbar ein Anliegen ist, und nur ganz kurz (sorry, Fuzzy)... es gilt im Wesentlichen der Grundsatz "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht", in dem Fall zielt die Argumentation aber darauf ab, dass der verstorbene LH ein versierter Verfassungsjurist war, dessen Rechtsansicht man gefolgt ist. Der wusste ganz genau, wo und wie er die Verfassung ausreizen kann, sonst wär die Geschichte schnell erledigt gewesen.

@topic... bei Offizialdelikten erfolgt die Anklage durch den Staat(sanwalt) bzw. auch die Entscheidung darüber, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird... deswegen kann man bei solchen Delikten auch eine Anzeige nicht zurückziehen, sondern nur sich selbst als Privatbeteiligter... bin noch nicht so weit, aber mW reicht für die Aufnahme von Ermittlungen, dass vom Sachverhalt Kenntnis erlangt wurde...

Die genannten Strafbestimmungen:

Gefährliche Drohung

§ 107. (1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.

(4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2006)

---

Körperverletzung

§ 83. (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

Schwere Körperverletzung

§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
1. mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
2. von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
3. unter Zufügung besonderer Qualen oder
4. an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.

(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

§ 85. Hat die Tat für immer oder für lange Zeit
1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,
2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung oder
3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge,
so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Körperverletzung mit tödlichem Ausgang

§ 86. Hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Absichtliche schwere Körperverletzung

§ 87. (1) Wer einem anderen eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Zieht die Tat eine schwere Dauerfolge (§ 85) nach sich, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Fahrlässige Körperverletzung

§ 88. (1) Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Trifft den Täter kein schweres Verschulden und ist entweder
1. die verletzte Person mit dem Täter in auf- oder absteigender Linie verwandt oder verschwägert oder sein Ehegatte, sein Bruder oder seine Schwester oder nach § 72 Abs. 2 wie ein Angehöriger des Täters zu behandeln,
2. der Täter ein Angehöriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes, die Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung in Ausübung seines Berufes zugefügt worden und aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehntägiger Dauer erfolgt oder
3. aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als dreitägiger Dauer erfolgt, so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

(3) In den im § 81 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(4) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, in den im § 81 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen aber mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

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Einwilligung des Verletzten

§ 90. (1) Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.

(2) Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt.

(3) In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.

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Raufhandel

§ 91. (1) Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) eines anderen verursacht, wenn sie aber den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

(2) Wer an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn der Angriff eine Körperverletzung eines anderen verursacht, wenn er aber eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn er den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

(2a) Wer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung (§ 49a SPG) tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter, dem aus der Teilnahme kein Vorwurf gemacht werden kann, ist nicht zu bestrafen.

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Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden
Landfriedensbruch

§ 274. (1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat.

(Anm.: Abs 2 dürfte die Rädelsführerschaft definieren)

---

LvG,
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Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
~~~~~~~

Bob Woodward II

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Freitag, 4. September 2009, 10:39

austriafans.at aka panteras jus-studium-übungsspielwiese
^^

Der Pate

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Freitag, 4. September 2009, 11:03

Also so wie ich das verstehe, haben sich ein paar Trotteln zum Schlägern getroffen...selbst schuld...

Aber...warum wird das in den Medien gleich wieder so breitgetreten, dass es sich um Fußballfans gehandelt hat...???

Das wäre ja genauso, als ob man schreiben würde, dass die meisten der Beteiligten Anhänger der Freikörperkultur gewesen sind...interessiert im Prinzip niemanden...

So viel zur Medien-Propaganda...
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!"" - Sir Peter Ustinov

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Freitag, 4. September 2009, 11:19

Also so wie ich das verstehe, haben sich ein paar Trotteln zum Schlägern getroffen...selbst schuld...



und wer bist du dass du entscheidest wer ein "Trottel" ist und wer nicht?
be a winner - dt. sei ein Wiener!

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