Sie sind nicht angemeldet.

stante pede

Zuschauer

  • »stante pede« wurde gesperrt
  • »stante pede« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 257

Wohnort: Bez. Gänserndorf

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 18. Juni 2008, 21:26

Nur zur Info-Angebliche kostenpflichtige Sites

Ich hab einen 12-Jährigen Sohn, der natürlich in diesen modern Zeiten einen eigenen und offenen I-Net-Zugang hat. Da kann es schon vorkommen, dass untenstehende Aufforderung ins Haus flattert:


Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Kontakt:
http://www.linkunbrauchbar.com/

Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min)*
Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)

*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz

Umsatzsteuerid: DE258263766
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim




Fxxx Jxxx
Kxxxxxxtraße 11
A-xxxxWien




Ihre Kundennummer:
GA12529xx

Ihre Rechnungsnummer:
RE06081xxxxxx


Datum: 10.06.2008


Anmeldung auf http://www.linkunbrauchbar.com/

Sehr geehrter Herr Fxxxx Jxxxxx,

wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf http://www.linkunbrauchbar.com/ nutzen und
bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für http://www.linkunbrauchbar.com/
Anmeldung vom 15.05.2008
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

Preis:

96,00 EUR

Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum
17.06.2008 auf das nachfolgende Konto:

Für Kunden aus Deutschland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 302879200
Bankleitzahl: 67040031
Bank: Commerzbank Mannheim

Für Kunden aus dem Ausland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
IBAN: DE81670400310302879200
SWIFT-BIC: COBADEFF670
Bank: Commerzbank Mannheim

Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an
und als Kontoinhaber die Content Services Ltd., ansonsten kann Ihre Zahlung
bei uns nicht zugeordnet werden.

Ihre Kundennummer: GA12xxxxxx Ihre Rechnungsnummer: RE0xxxxxxx

Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen,
entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.


Weitere Informationen zur Rechnung:

Sie haben sich auf der Seite http://www.linkunbrauchbar.com/ angemeldet und erhalten dafür ein Jahr
Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular
mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren
Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer
Seite http://www.linkunbrauchbar.com/ beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.

Wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse
xxxx@chello.at geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt.
Sie haben daher nachweislich den Zugang genutzt. Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten:
Username: xxxx@chello.at, Passwort: xxxxxxx . Auf der Seite http://www.linkunbrauchbar.com/
können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 01.09.1988 falsche Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.

Ihre IP-Adresse xxxxxxx.252 haben wir bei der Anmeldung
(genauer Zeitpunkt: xxxxx2008, 18:38:06 Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über
den verwendeten Providerxxxxxxxxx.5.12.at den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.

Unsere AGB können Sie auf der Seite http://www.linkunbrauchbar.com/ noch einmal nach lesen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser
Kontaktformular auf der Seite http://www.linkunbrauchbar.com/ zur Verfügung.

Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können.

Im Anhang ist ihre Rechnung als PDF-Datei. Sie benötigen dafür den Acrobat Reader.

Mit freundlichen Grüßen



Content Services Ltd.



Name & Registered Office:

Content Services Ltd. - 5 Jupiter House,
Calleva Park - Aldermaston - Reading Berkshire RG7 8NN

Company No. 06326552 (Cardiff) - Director: Alexander Varin


Als Antwort eignet sich dann das:


Einschreiben

Firmenbezeichnung
Straße / Hausnummer
Land / PLZ und Ort

Ort, Datum



Betrifft: Bitte Kundennummer oder Rechnungsnummer oder Aktenzahl einfügen



Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

Eine oder mehrere der unten angeführten rechtlichen Formulierungen treffen für mich zu:

Ich habe mich auf Ihrer Internetseite nicht angemeldet. Es besteht kein Vertrag mit ihrem Unternehmen und daher auch keine Zahlungsverpflichtung.

Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag soll von meinem minderjährigen Kind (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) durchgeführt worden sein. Mein Kind ist Schüler/Lehrling ohne ausreichendes Einkommen und konnte ohne meine Zustimmung daher den Vertag nicht rechtsgültig abschließen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.
Es besteht kein Vertrag mit ihrem Unternehmen und daher auch keine Zahlungsverpflichtung.





Ein wirksamer Verzicht über das Widerrufsrecht gemäß § 5f KSchG liegt nicht vor, da ich dem Ausschluss des Widerrufsrechtes nicht ausdrücklich zugestimmt habe (ein Verweis auf die AGB reicht nicht aus) und auch nicht schriftlich per E-Mail oder per Post nach Vertragsabschluß über das Rücktrittsrecht gemäß § 5d KSchG informiert wurde. Da keine korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß
§ 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.
Ich erkläre innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 5e KSchG.

Da auf ihrer Website nicht klar auf die Entgeltpflicht hingewiesen wurde, ist mangels Einigung über Preis und Dienstleistung (Ware) kein gültiger Vertrag mit ihrem Unternehmen zustandegekommen.

Auch wenn ein anderes Recht als österreichisches Recht laut Ihren AGB vereinbart wurde, kommen dennoch die zwingenden Schutzbestimmungen des österreichischen Rechts (KSchG und ABGB) gem. Art 5 EVÜ zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)



jedenfalls, auch wenn wer Volljährig ist, auf keinen Fall bezahlen, auch wenn mit Rechtsanwälten und Inkassobüros gedroht wird. Laut Auskunft der Konsumentenschutzabteilung der AK wurde in Österreich noch nie wer geklagt, weil er "solche" Rechnungen nicht bezahlt hat, geschweige denn, dass ein Inkassobüro vor der Haustüre gestanden ist.

lvg

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »stante pede« (18. Juni 2008, 22:03)


_pantera_

Co-Admin

Beiträge: 2 792

Wohnort: Wien

Beruf: DVD

Danksagungen: 956

  • Nachricht senden

2

Mittwoch, 18. Juni 2008, 22:00

Das liebe Kind wird u.U. noch ein paar drohende scheinjuristisch argumentierte e-mails bekommen, war bei uns auch so. Brief vom Rechtsanwalt hat dann für Ruhe gesorgt.

Internet-Ombudsmann hat später noch einmal nachgefragt, gegen eine dieser Firmen ermittelte bereits die Staatsanwaltschaft.

Funktioniert ähnlich wie Spams... praktisch keine Kosten, wenn nur ein Mini-Prozentsatz auf den Zug aufspringt und/oder sich einschüchtern lässt und zahlt, schon Gewinn gemacht.

LvG,
_pantera_


Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
~~~~~~~

stante pede

Zuschauer

  • »stante pede« wurde gesperrt
  • »stante pede« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 257

Wohnort: Bez. Gänserndorf

  • Nachricht senden

3

Mittwoch, 18. Juni 2008, 22:08

Ja, liebe Ulli, die ersten Infos haben wir auch von http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php/cat/1/title/Home doch jetzt habe ich mitlerweile, dank meiner Rechtsschutzversicherung, einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der, wie ich hoffe ähnlich wie bei vielen Geschädigten, gegen diese "Firmen" vorgeht. Und ich hoffe, dass wir KlägerInnen endlich einmal ein Exampel starten können, dass solche Machenschaften im Inet einem Ende zugeführt werden.

lvg

_pantera_

Co-Admin

Beiträge: 2 792

Wohnort: Wien

Beruf: DVD

Danksagungen: 956

  • Nachricht senden

4

Mittwoch, 18. Juni 2008, 22:11

Das kannst vergessen... die sperren eine Firma zu und machen die nächste auf.

LvG,
_pantera_


Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
~~~~~~~

Beiträge: 3 737

Wohnort: Transdanubien

Beruf: behördlich anerkannter Idiot

Danksagungen: 1683

  • Nachricht senden

5

Mittwoch, 18. Juni 2008, 23:33

Danke für Eure Infos!
Solche www-Praktiken gehören abgestellt!

Allerdings auch den Kindern VORHER eindringlich erklärt, daß NICHTS ohne vorheriges Fragen der Eltern im www ausgefüllt werden darf...

P.S.: Vielleicht kann man die Links in Stante Pedes Briefen unbrauchbar machen,
damit nicht vielleicht noch Veilchen(-Kinder) diesen Assos auf den Lein gehen?!?!?
Bitte! - Danke!
Mit violetten Grüßen
Schwejk Josef

Fuzzy

Frechster Bub der Welt

Beiträge: 6 288

Wohnort: 1110

Danksagungen: 2047

  • Nachricht senden

6

Mittwoch, 18. Juni 2008, 23:46

Links-> http://www.linkunbrauchbar.com/ ;-)
Man wird Sir Parits mal ein Denkmal bauen und womit? Mit Recht!.
Im Gegensatz zu Liebe kann man Respekt nicht kaufen! Zitat: Homer J. Simpson!

derstandard.at: Rapid bemühte sich, entwickelte aber die Gefährlichkeit eines taubblinden Goldhamsters mit Hüftprothesen.

stante pede

Zuschauer

  • »stante pede« wurde gesperrt
  • »stante pede« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 257

Wohnort: Bez. Gänserndorf

  • Nachricht senden

7

Donnerstag, 19. Juni 2008, 07:26

Danke für Eure Infos!
Solche www-Praktiken gehören abgestellt!

Allerdings auch den Kindern VORHER eindringlich erklärt, daß NICHTS ohne vorheriges Fragen der Eltern im www ausgefüllt werden darf...

P.S.: Vielleicht kann man die Links in Stante Pedes Briefen unbrauchbar machen,
damit nicht vielleicht noch Veilchen(-Kinder) diesen Assos auf den Lein gehen?!?!?
Bitte! - Danke!


Was ich arg finde, dass der Link zu dem dubiosen Test auf einer Kinderseite im Inet verlinkt war, wo man annehemen könnte, dass sie pädagigisch unbedenklich sein würde. Ein Gespräch vorher schadet sicher nie, wurde auch von uns Eltern geführt, aber weißt eh...
Bezüglich vorher den Kindern sagen: Es gibt hier auch eine gute Internetsite und Broschüren zum Thema "Safer Internet" für Kinder bzw. Jugendliche: http://www.saferinternet.at/

und wie gepostet eben: http://www.ombudsmann.at/ , wenn´s schon passiert ist.

lvg

M@rtin

HOLY MOLY

  • »M@rtin« wurde gesperrt

Beiträge: 945

Wohnort: Zaus - Wo sonst?

  • Nachricht senden

8

Donnerstag, 19. Juni 2008, 10:57

Letztendlich kann man folgende Tipps geben:

- Bei Seiten wo auf der ersten Seite so groß GRATIS steht das man sonst fast nichts lesen kann ist das Angebot zu 99,9% eben NICHT gratis...wenn man 1-2 dieser Seiten gesehn hat erkennt man die Dinger sofort...

- Bei solchen Seiten IMMER AGBs lesen...dort steht immer bei Gebühren was es tatsächlich kostet

- Überall wo etwas gratis ist und ich trotzdem meine Adressdaten angeben muss kommt nach ein paar Wochen eine Rechnung geflogen

- Rechnung NIE einzahlen. Wie hier schon erwähnt Brief schreiben oder Rechtsschutz das übernehmen lassen...wenn kein RS dann macht das der Konsumentenschutz für euch

- Bester Tipp...im Internet ist zu 99% nichts gratis ;)
Freust du dich schon aufs nächste Wiener Derby ?
Franz Schiemer: Ja, auf alle Fälle, vor allem aufs Derby im Hanappi-Stadion, weil es geil ist, wenn alle mit dem Mittelfinger auf dich zeigen. :finger:

Beiträge: 2 341

Danksagungen: 681

  • Nachricht senden

9

Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:09

erklär das einem zwölfjährigen der sich gerne durchklickt ;)

edit: ich war auch elf als ich das erste mal mit dem netz in kontakt kam. mittlerweile 12 jahre her, damals war das netz allerdings gott sei dank noch humaner als heute ;)

veranda

INFERNO WIEN

Beiträge: 2 545

Wohnort: Wien

Beruf: Austria-Fan

Danksagungen: 872

  • Nachricht senden

10

Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:15

Wenns um Kleinigkeiten geht, sind die Cops immer sehr schnell, aber wenns um diese Art von Kriminalität geht, nämlich Internet-Scheinfirmen, Betrug etc., da machen die Cops meistens nix.

Gegen solche Drecksfirmen gehört vorgegangen, genauso wie gegen Personen, die Trojaner per ICQ, MSN verschicken und in Tauschbörsen einschleusen.

Beiträge: 2 341

Danksagungen: 681

  • Nachricht senden

11

Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:23

wenn das nur so einfach wäre.

gott sei dank gibts den absoluten lauschangriff per www noch nicht.

dagegen vorgehen schön und gut, allerdings darf man einfach auch nicht allem blind vertrauen. wissen ist der beste schutz.

veranda

INFERNO WIEN

Beiträge: 2 545

Wohnort: Wien

Beruf: Austria-Fan

Danksagungen: 872

  • Nachricht senden

12

Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:26

Zitat

wenn das nur so einfach wäre.

Ja, dass es nicht einfach ist, weiß ich und ist klar, trotzdem gehts ma am orsch, dass sich einige Cops diesen Dingen ned mehr widmen und stattdessen sich wegen jeder Kleinigkeit aufregen (Parken, zu Schnell fahren etc.).

Beiträge: 2 341

Danksagungen: 681

  • Nachricht senden

13

Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:28

geb ich dir eh recht :)
auf eine internet polizei kann ich trotzdem gern verzichten, entspricht auch einfach nicht dem gründungsgedanken

_pantera_

Co-Admin

Beiträge: 2 792

Wohnort: Wien

Beruf: DVD

Danksagungen: 956

  • Nachricht senden

14

Donnerstag, 19. Juni 2008, 16:38

Scheint eine neue "Welle" zu geben.

Info auf help.orf.at: http://help.orf.at/?story=7775

LvG,
_pantera_


Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
~~~~~~~

Beiträge: 3 737

Wohnort: Transdanubien

Beruf: behördlich anerkannter Idiot

Danksagungen: 1683

  • Nachricht senden

15

Freitag, 20. Juni 2008, 03:27

erklär das einem zwölfjährigen der sich gerne durchklickt ;)


Ein Zwölfjähriger sollte schon den Unterschied zwischen "durchklicken" und "Namen, Adresse, etc ausfüllen" verstehen können!
Aber die Versuchung ist halt oft zu groß ... ;)

Darum sind Kinder (bis 14) so gut wie gar nicht und Jugendliche (14 - 18 ) nur bedingt "geschäftsfähig"!
Und beim PC kommt noch ein weitres interessantes rechtrelevantes Detail dazu:
zB könnte ja zum Zeitpunkt der Eingabe verschiedene Personen beim PC/in der Wohnung (zB Kinderfest) anwesend gewesen sein,
wer war es denn dann, wer die Daten ausfüllte?! ... ;)
Somit hat eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg, außer man gesteht ...
Mit violetten Grüßen
Schwejk Josef

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bertl von Donaustadt« (20. Juni 2008, 03:34)


M@rtin

HOLY MOLY

  • »M@rtin« wurde gesperrt

Beiträge: 945

Wohnort: Zaus - Wo sonst?

  • Nachricht senden

16

Freitag, 20. Juni 2008, 09:41

erklär das einem zwölfjährigen der sich gerne durchklickt ;)


Ein Zwölfjähriger sollte schon den Unterschied zwischen "durchklicken" und "Namen, Adresse, etc ausfüllen" verstehen können!
Aber die Versuchung ist halt oft zu groß ... ;)

Darum sind Kinder (bis 14) so gut wie gar nicht und Jugendliche (14 - 18 ) nur bedingt "geschäftsfähig"!
Und beim PC kommt noch ein weitres interessantes rechtrelevantes Detail dazu:
zB könnte ja zum Zeitpunkt der Eingabe verschiedene Personen beim PC/in der Wohnung (zB Kinderfest) anwesend gewesen sein,
wer war es denn dann, wer die Daten ausfüllte?! ... ;)
Somit hat eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg, außer man gesteht ...


Außerdem reicht es wenn ich deine Adresse weiß...egal von welchem PC ich die dann eingeb.
Freust du dich schon aufs nächste Wiener Derby ?
Franz Schiemer: Ja, auf alle Fälle, vor allem aufs Derby im Hanappi-Stadion, weil es geil ist, wenn alle mit dem Mittelfinger auf dich zeigen. :finger:

Beiträge: 3 737

Wohnort: Transdanubien

Beruf: behördlich anerkannter Idiot

Danksagungen: 1683

  • Nachricht senden

17

Freitag, 20. Juni 2008, 16:54

Nein, klagen können sie nur den PC-Besitzer auf Grund der IP versuchen,
denn man könnte ja auch Donald Duck Weg 1 in 1234 Entenhausen als Adresse angebeben ...

Darum immer der Hinweis: " ... ihre IP wurde gespeichert ..."
Mit violetten Grüßen
Schwejk Josef

M@rtin

HOLY MOLY

  • »M@rtin« wurde gesperrt

Beiträge: 945

Wohnort: Zaus - Wo sonst?

  • Nachricht senden

18

Freitag, 20. Juni 2008, 20:20

Nein, klagen können sie nur den PC-Besitzer auf Grund der IP versuchen,
denn man könnte ja auch Donald Duck Weg 1 in 1234 Entenhausen als Adresse angebeben ...

Darum immer der Hinweis: " ... ihre IP wurde gespeichert ..."


IP Adressen sind geduldig... :D
Freust du dich schon aufs nächste Wiener Derby ?
Franz Schiemer: Ja, auf alle Fälle, vor allem aufs Derby im Hanappi-Stadion, weil es geil ist, wenn alle mit dem Mittelfinger auf dich zeigen. :finger:

Austrianer

Fortgeschrittener

Beiträge: 274

Wohnort: Floridsdorf

  • Nachricht senden

19

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 22:50

Hallo!
Mein kleiner Bruder ist voll verzeifelt (13 Jahre).
Er hat sich am 19. November auf http://linkunbrauchbargemacht.com/ angemeldet.
Nun hat er schon die 2. Mahnung bekommen, dass er einzahlen muss! Wie das so bei den kleinen ist, lesen die sich nie die AGB's durch und er wusste nicht, dass er was zahlen muss.
Nun ist das Problem, dass er sich mit einem x-beliebigen Namen angemeldet hat, also nicht sein richtiger, aber die IP wurde ja geloggt.

Und ich habe gehört, dass man innerhalb von einem MOnat zurücktreten kann, nur hat er sich am 11.10.2008 bereitsangemeldet.

SOll er nun den Betrag zahlen? Oder wie sollen wir das nun machen?
Mfg

101% Anti-Rapid!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_pantera_« (17. Dezember 2008, 23:55)


_pantera_

Co-Admin

Beiträge: 2 792

Wohnort: Wien

Beruf: DVD

Danksagungen: 956

  • Nachricht senden

20

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 23:50

Nix wird bezahlt, der Knabe ist nicht geschäftsfähig. Sicherheitshalber soll Mutter oder Vater (gesetzlicher Vertreter) ihr/sein Einverständnis zu einem Geschäftsabschluss ausdrücklich verweigern.

Noch besser, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat... Brief vom Anwalt und tschü mit ü

Meinen Junior haben's trotz meines "Einspruchs" (der wurde ignoriert) bis zum Anwaltsbrief mit Mahnungen genervt. Er sagte mir, dass diese Internetbanditen, äh Firmen gerne die "Forderungen" bündelweise an Inkassounternehmen oder sogar (dubiose) Anwaltskanzleien verkaufen, die dann versuchen zu kriegen, was geht. Wenn nur ein Bruchteil sich einschüchtern lässt und zahlt, haben sie schon Gewinn gemacht. Manche warten mit Mahnungen gezielt, bis die "Rücktrittsfrist" abgelaufen ist. Ändert trotzdem nix, vor allem bei unmündigen Minderjährigen.

Weitere Infos findest du im Thread.

LvG,
_pantera_

edit:
Hab in deinem Post den Link entfernt, bevor noch ein paar IP's geloggt werden...
Anmeldedatum ist unklar, aber in dem Fall eh nur mäßig relevant.


Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
~~~~~~~

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_pantera_« (17. Dezember 2008, 23:57)


Social Bookmarks

Thema bewerten