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_pantera_

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Donnerstag, 11. November 2010, 11:25

Ich hasse jeden Vergleich mit der Vorstadt, aber möglicherweise hätte er dann einen Promianwalt... Stichwort Westbahnhof

Bleibt zu hoffen, dass wir hier keine Beweislastumkehr erleben... nicht der Junge muss beweisen, dass er unschuldig ist, der Staatsanwalt muss beweisen, dass er schuldig ist...

Wenn man ein fotometrisches Gutachten braucht, muss das Video-/Bildmaterial ja zum Schmeißen sein... wobei es in einer Gruppe zahlloser Jugendlicher, die scheinbar alle den gleichen Friseur und Schneider haben, sogar passieren kann, dass man sein eigenes Kind verwechselt...


Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
~~~~~~~

Felly

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22

Donnerstag, 11. November 2010, 12:18


Wenn man ein fotometrisches Gutachten braucht, muss das Video-/Bildmaterial ja zum Schmeißen sein

Wenn es die Aufnahmen sind, von denen mir Martin Seinerzeit erzählt hat, dann sind die tatsächlich zum vergessen.
"leicht gestörte Rapidfans, wobei, ich entschuldige mich, schwer gestörte Rapidfans" - O-Ton B. Jirka, 01.05.11, R****-RB

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_pantera_ (11.11.2010)

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Donnerstag, 11. November 2010, 12:20

Ich hab vor Gericht auch 2 Fotos vorgelegt bekommen. Es is ja ned so, dass ich wenig Fans kenne, aber auf dem Foto hab ich nicht einmal mich selbst wiedererkannt.

Felly

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Donnerstag, 11. November 2010, 12:21

Ich hab vor Gericht auch 2 Fotos vorgelegt bekommen. Es is ja ned so, dass ich wenig Fans kenne, aber auf dem Foto hab ich nicht einmal mich selbst wiedererkannt.

Wundert mi ned, vorm Richter wirst nüchtern gwesn sein, aufn Foto ned,........ ;)
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Donnerstag, 11. November 2010, 12:25

Eh jedem das seine... aber dann hätte er sich halt melden sollen.... evtl. hätte man dann was machen können...

vielleicht gehts auch nicht jeden was an......


Alles klar?! ...

:pinch:
Mit violetten Grüßen
Schwejk Josef

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26

Donnerstag, 11. November 2010, 12:39

Bleibt zu hoffen, dass wir hier keine Beweislastumkehr erleben... nicht der Junge muss beweisen, dass er unschuldig ist, der Staatsanwalt muss beweisen, dass er schuldig ist...


... und darum wurde der Gutachter beantragt.

"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nach wie vor, ich erlebte es .... mehrmals .... ;)
Mit violetten Grüßen
Schwejk Josef

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_pantera_ (11.11.2010)

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Donnerstag, 11. November 2010, 12:40

Ich hab vor Gericht auch 2 Fotos vorgelegt bekommen. Es is ja ned so, dass ich wenig Fans kenne, aber auf dem Foto hab ich nicht einmal mich selbst wiedererkannt.

Wundert mi ned, vorm Richter wirst nüchtern gwesn sein, aufn Foto ned,........ ;)

Sowohl da als auch dort nüchtern gewesen ;)

Trink auf den Spielen selbst eig. nix mehr ;)

L_J_S

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28

Donnerstag, 11. November 2010, 13:35

Eh jedem das seine... aber dann hätte er sich halt melden sollen.... evtl. hätte man dann was machen können...

vielleicht gehts auch nicht jeden was an......


Alles klar?! ...

:pinch:


nein eigentlich nicht.

1. nach 2 jahren mit guten vorschlägen kommen hat wenig sinn.
2. das thema hier jetzt breittreten hat auch keinen sinn
3. die zeugenaussagen wurden gemacht. jetzt kann man nur mehr aufs urteil warten bzw aufs fotometrisches Gutachten.

Alles klar?!...

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domi/CS05 (12.11.2010)

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Montag, 15. November 2010, 13:39

Zitat

Freispruch nach Böller-Wurf auf Ex-Rapid-Goalie Koch

Der Prozess um den Böller-Wurf auf den ehemaligen Rapid-Torhüter Georg Koch, der diesem seine Karriere als Fußballprofi kostete, endete am Montag im Wiener Straflandesgericht mit einem Freispruch. Dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Austria-Fan konnte trotz zahlreicher Überwachungsfotos nicht nachgewiesen werden, dass er den Knallkörper geworfen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein und beantragte ein weiteres photometrisches Sachverständigengutachten.

Am 24. August 2008 explodierte während des Wiener Derbys zwischen Rapid und Austria im Hanappi-Stadion unmittelbar neben dem damaligen Rapid-Goalie ein Knallkörper, der aus dem Austria-Sektor geflogen kam. Für den Keeper waren die Folgen fatal: Er erlitt eine schwere Schädigung des Gehörs - nämlich einen massiven Hörverlust am rechten Ohr in Verbindung mit einem Tinnitus -, anhaltende Gleichgewichtsstörungen und Schwindelgefühle sowie eine posttraumatische Belastungsstörung, was letzten Endes zur Berufsununfähigkeit führte.

Koch musste im März 2009 seine Karriere beenden, nachdem der Vertrag mit Rapid einvernehmlich aufgelöst worden war. Nach eigenen Angaben hat er sich noch einmal als Tormann versucht, und zwar in der siebenten Leistungsklasse in Deutschland. Doch das Comeback gelang nicht: „Es hat nicht funktioniert. Mir ist sofort schwindlig geworden“, sagte der heute 38-Jährige vor Gericht. Derzeit sei er arbeitslos.
Fotos und Videos nicht Beweis genug

Anschließend wurden zahlreiche Fotos sowie ein Video gezeigt, auf dem der Sektor der Austria-Fans zu sehen war. Doch selbst nach einer Verbesserung der Bildqualität konnte nicht eindeutig geklärt werden, wer den Böller geworfen hat. „Der Beschuldigte ist es jedenfalls nicht gewesen“, kam die vorsitzende Richterin nach etwa einer Verhandlungsstunde zum Schluss.

Der Angeklagte - mittlerweile 19, beschäftigungslos und eigenen Angaben zufolge Mitglied der Austria-Fangruppe „Boys Viola“ - hatte bereits bei der Verhandlung vergangene Woche beteuert: „Ich habe keinen Knallkörper geworfen“. Er habe gar keine Böller ins Stadion mitgenommen, sondern nur eine Fahne und einen violetten Schal. Er kenne „diejenige Person nicht, die das getan hat“. Er sei in der fünften Reihe auf der Tribüne hinter dem gegnerischen Torhüter gesessen, „und in meiner Nähe ist nichts geworfen worden“.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe sich bei seinen Aussagen in Widersprüche verstrickt und nicht die Wahrheit gesagt. Doch wenig später endete der Prozess mit einem Freispruch.

orf.at

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Montag, 15. November 2010, 13:52

Und ???

Geht die Hexenjagd jetzt weiter ???
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!"" - Sir Peter Ustinov

Bürotechnik ist kein Verbrechen - www.gruenling.at

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Montag, 15. November 2010, 15:02

FANMAGAZIN
HEFT 3/05 JULI/AUGUST 2005 2.JAHRGANG HEFT 6

Seite 40
Interview mit RUDOLF HERBST (POLIZEI FANBETREUER IN HÜTTELDORF)

"...
FANMAGAZIN:
Kommen wir nun zu einem anderen sicherheitsrelevanten Thema: Rapid besitzt seit Herbst 2004 die modernste Videoüberwachungsanlage Österreichs.
Rudolf Herbst: ...
...
FANMAGAZIN: Was leisten diese Kamaras so? Wie ist die Qualität?
Rudolf Herbst: Als Beispiel sie genannt, dass man einen Zuschauer so nah ranzoomen kann, dass man z. B. erkennen kann, welche Zigarette er raucht.

..."
Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.

Johann Wolfgang von Goethe (1746-1832)

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Montag, 15. November 2010, 15:20

Tschik ja, Böller nein,.........
"leicht gestörte Rapidfans, wobei, ich entschuldige mich, schwer gestörte Rapidfans" - O-Ton B. Jirka, 01.05.11, R****-RB

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Montag, 15. November 2010, 17:47

FANMAGAZIN: Was leisten diese Kamaras so? Wie ist die Qualität?
Rudolf Herbst: Als Beispiel sie genannt, dass man einen Zuschauer so nah ranzoomen kann, dass man z. B. erkennen kann, welche Zigarette er raucht.

Tschik ja, Böller nein,.........


Das eine schließt das andere nicht aus bzw natürlich schon! ;)

Ein Fetzenschädel am Bildschirm: Tschikmarke zum Lesen, aber was nebenan passiert sieht man nicht.
Gruppe von Fans am Bildschirm: man sieht zumindest einen Ausschnitt am Geschehen im Sektor, aber nicht unbedingt genau, wer im Ameisenhaufen etwas wirft.
Die supertruper-PC´s die jedes 08/15-Überwachungsvideo-Foto verlustfrei bis auf Nasenhaare-zoom vergrößern können, haben nur CSI und FBI - im TV und Kino-Film ...

Deshalb Freispruch (im Zweifel), deshalb Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwaltes, aber es muß nicht zwingend einen weiteren Prozess geben,
oder Pantera?
Mit violetten Grüßen
Schwejk Josef

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwejk Josef« (15. November 2010, 17:59)


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Montag, 15. November 2010, 20:06

Hab's gerade gelesen... nach der kolportierten Aussage: "der Angeklagte ist es jedenfalls nicht gewesen" würde ich von einem astreinen Freispruch (ohne Zweifel) ausgehen.

Bezüglich weiterem Verfahren seh ich in der StPO mehrere Möglichkeiten (wobei das ohne Aktkenntnis kaum zu beurteilen ist und ich ja Strafrecht noch vor mir habe)... das müsste jetzt, soweit ich sehen kann, zum Obersten Gerichtshof gehen, der die Nichtigkeitsbeschwerde verwerfen kann bis hin zur Vernichtung des Verfahrens/Urteils und Neuverhandlung anordnen.

Bis darüber entschieden ist, ist alles offen bzw. möglich.

edit: falls Jemand selbst nachlesen möchte (ab §280 bzw. §284) http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung…nummer=10002326


Was man nicht verbergen kann, muss man betonen...
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