
Zitat
(1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.



Fechheit !
Was denkt den der Herr Marek was die 171 Leute dort wollten..?
Den Austriafans zum Auswärtsspiel gratulieren ??![]()
Die Leute führen dort hin um eine Strafttat zu begehen ! Also vorsätzlich..
Ich denke ich irre mich nicht wenn ich sage das soetwas auch schon strafbar ist (nach StGB) !
Keinen Plan warum sich der Klub Rapid da hinter solche Leute stellen kann..
Frechheit !
vielleicht weil rapid absolut hinter seinen fans steht und solche dinge lieber intern klärt...im vergleich zu uns, die lieber alles öffentlich regeln und deswegen einen beschissenen ruf haben.
vielleicht weil rapid absolut hinter seinen fans steht und solche dinge lieber intern klärt...im vergleich zu uns, die lieber alles öffentlich regeln und deswegen einen beschissenen ruf haben.
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Zitat
Presse: Wenn 170 Rapidfans außerhalb des Stadions die Polizei attackieren, gibt es dann auch Stadionverbote?
Marek: Nein, nein, nein. Nicht 170 Fans gegen die Polizei. 170 Fans fuhren Richtung Westbahnhof . .


Zitat
Der Mann sei "durch einen gruppendynamischen Prozess verleitet" zum Bahnhof gefahren, ....
Jetzt wissen wir wie & warum die französische Revolution erfolgreich war - ein gruppendynamischer Prozess

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